Pressemitteilung | Deutscher Jagdverband e.V. (DJV) - Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur

Sind landwirtschaftliche Brachen bald Vergangenheit? / DJV bedauert Verlust von Lebensräumen für Tiere / Naturschutz in der landwirtschaftlichen Fläche immer dringender

(Bonn) - Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) bedauert, dass Agrarministerrat und EU-Kommission die obligatorische Stilllegung von Ackerflächen für das Jahr 2008 aussetzen wollen. "Wir befürchten zudem, dass ab 2009 landwirtschaftliche Brachen auf EU-Ebene gänzlich wegfallen, und damit wichtige Lebensräume für Wildtiere in unserer Kulturlandschaft fehlen", betonte DJV-Präsident Jochen Borchert.

Der DJV fordert deshalb die Politik auf, im Umweltgesetzbuch, das derzeit erarbeitet wird, richtungsweisende praktikable Naturschutzvorgaben für die Länder vorzusehen. Der Naturschutz müsse in die laufende landwirtschaftliche Produktion integriert werden, so der DJV. Deshalb sei es zur Förderung der biologischen Vielfalt wichtig, im Umweltgesetzbuch neben den bisherigen Eingriffsregelungen auch flexible Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Flächenverbrauch in Deutschland durch Strassen, Gewerbegebiete oder Siedlungen festzuschreiben. Dadurch werden für Landwirte Anreize geschaffen - im Ausgleich für die allgemeine Flächenversiegelung

- auf ihren Äckern attraktive Blühstreifen mit heimischen Kräutern als Rückzugsgebiet für Wildtiere anzulegen. Erprobt in der Praxis sind die flexiblen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits in Nordrhein-Westfalen, wo sie mit der Landschaftsgesetznovelle eingeführt wurden.

Mit solchen flexiblen Ausgleichsmaßnahmen können laut DJV regionale Besonderheiten der sich wandelnden landwirtschaftlichen Flächennutzung besser berücksichtigt werden als mit herkömmlichen statisch festgelegten Naturschutzflächen.

"Wirtschaftliche Zwänge in der Landwirtschaft lassen sich nicht wegdiskutieren und der Energiepflanzenanbau für den Klimaschutz ist ebenfalls sinnvoll", betonte Borchert. Daher sei die Umwandlung der obligatorischen Stilllegungsverpflichtung in ein naturschutzfachliches Instrument derzeit politisch nicht durchzusetzen. Vielmehr gehe es darum, wertvolle Ackerflächen zu erhalten und den Naturschutz in die landwirtschaftliche Produktion zu integrieren, so Borchert.

Der DJV-Präsident betonte, dass flexible Ausgleichsmaßnahmen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Bundes- und Länderhaushalte nach sich ziehen. Vielmehr würden Mittel für Ausgleichsmaßnahmen

- etwa aus dem Straßenbau oder dem Bau von Gewerbegebieten

- in die landwirtschaftliche Fläche umgeleitet. Außerdem fordert der DJV weiterhin geeignete Agrarumweltprogramme, die Landwirte freiwillig in Anspruch nehmen können. Laut DJV sollte der Maßnahmenkatalog noch stärker als bisher die Anlage von Blühstreifen an Ackerrändern oder Schonstreifen an Fliessgewässern und Waldrändern berücksichtigen. Auch Biotopverbundmaßnahmen, wie das Anlegen von Brachestreifen, sind in den Katalog aufzunehmen.

Es müsse gewährleistet sein, dass weiterhin ausreichende Flächen als Rückzugsgebiete für die Wildtiere in der Kulturlandschaft zur Verfügung stehen, erklärte Borchert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Jagdschutz-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Johannes-Henry-Str. 26, 53113 Bonn Telefon: (0228) 949060, Telefax: (0228) 9490630

(el)

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