Pressemitteilung | Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)

SkF für Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt

(Dortmund) - Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist erleichtert, dass die Bundesregierung nun endlich seine langjährige Forderung zum Ausbau des Hilfesystems im Gewaltschutz und die Einführung eines Rechtsanspruches als notwendig erkannt hat. Im Rahmen der gestrigen Vorstellung der Zahlen zur Partnerschaftsgewalt hat Bundesministerin Franziska Giffey das Ziel erläutert, "dass wir überall in Deutschland Gewaltschutz für Frauen realisieren können und dass es darauf auch einen Rechtsanspruch gibt." In der heutigen Haushaltsdebatte im Bundestag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel dies bekräftigt. Damit greift die Bundesregierung eine lange vom SkF geforderte dringend notwendige Maßnahme auf. Diese würde die Situation für Frauen, die der häuslichen Gewalt entfliehen wollen, deutlich verbessern. Heute ist es oft schwierig, einen freien Platz in einem Frauenhaus zu bekommen. Viele Frauen brauchen für sich und ihre Kinder schnell eine Notunterkunft und müssen abgewiesen werden.

Die Aufnahme in ein Frauenhaus scheitert häufig an übervoller Belegung oder mangelnder Kostenübernahme. Der SkF betont, dass dieser Skandal beseitigt werden muss. Erst durch einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch können Hilfestrukturen verbindlich geschaffen werden und Frauenhäuser, Interventions- und Beratungsstellen verlässlichen Schutz für alle Frauen bieten, die als Opfer von Gewalt Zuflucht suchen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) Britta Plonka Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund Telefon: 0231 5570260, Fax: 0231 55702660

(sf)

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