Pressemitteilung | (SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V.

SoVD fordert Abschaffung von Zuzahlungen

(Hannover) - Für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte bestimmte Beträge hinzuzahlen. Das gilt auch für Kosten für Fahrten zu Krankenhäusern oder Praxen, wenn die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert, dass Betroffene für diese Fahrten überhaupt einen Eigenanteil tragen müssen. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Zuzahlungsregelung insgesamt abgeschafft wird, da sie unsolidarisch ist.

In ländlichen Regionen Niedersachsens ist die ärztliche Versorgung häufig unzureichend. Deswegen sind kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen auf den eigenen PKW oder ein Taxi angewiesen, um ihre Arztpraxis oder das nächste Krankenhaus aufsuchen zu können. Erfolgen medizinisch zwingend notwendige Fahrten mit dem eigenen PKW, können in bestimmten Fällen 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer von der GKV übernommen werden - allerdings erst nach Abzug einer Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Kosten oder von mindestens fünf Euro. Bei kürzeren Strecken bis 25 Kilometer zahlen Patient*innen die Fahrtkosten somit sogar vollständig selbst. Wer mit dem Taxi fährt, zahlt ebenfalls den Eigenanteil von mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Auch für verordnete Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgemaßnahmen und viele weitere Leistungen der GKV müssen Versicherte einen Eigenanteil tragen.

"Die geltenden Regelungen bestrafen diejenigen, die krank sind und einer ärztlichen Verordnung folgen möchten", sagt Bernhard Sackarendt, SoVD-Vorsitzender in Niedersachsen. Er sehe die Gefahr, dass viele Menschen notwendige Behandlungen nicht in Anspruch nehmen, da die Kostenbelastung für sie zu groß werde. Gerade chronisch erkrankte Menschen seien oft nicht erwerbstätig und bezögen Entgeltersatzleistungen oder kleine Renten. Erst wenn eine bestimmte Belastungsgrenze überschritten wird, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Diese Härtefallregelung entlaste Menschen mit kleinem Einkommen jedoch nicht ausreichend, so Sackarendt. Der SoVD fordert, dass die Eigenbeteiligung abgeschafft wird: "Die Zuzahlungen widersprechen dem Solidaritätsgedanken und der vereinbarten Parität bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmende und Arbeitgeber*innen sollen den Krankenkassen-Beitrag zu gleichen Teilen übernehmen. Das ist durch die Zuzahlungen der Versicherten in der Realität aber nicht erfüllt", kritisiert Sackarendt.

Quelle und Kontaktadresse:
(SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V. Pressestelle Herschelstr. 31, 30159 Hannover Telefon: (0511) 701480, Fax: (0511) 7014870

(mw)

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