SoVD wird Musterklagen gegen Sonderbeitrag für Kinderlose führen
(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Am 1. April wird von kinderlosen Rentnern unter 65 Jahren erstmalig der zusätzliche Beitrag von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung von der Rente einbehalten. Dies betrifft rund 400.000 Rentnerinnen und Rentner. Sie entrichten im April nachträglich den Beitrag für die ersten vier Monate des Jahres. Bei 1000 Euro Rente steigt ihr Pflegeversicherungsbeitrag von 8,50 Euro auf elf Euro pro Monat. Wir lehnen diesen Sonderbeitrag für Kinderlose ab, weil er nicht sachgerecht ist.
Die stärkere Berücksichtigung von Erziehungsleistungen in der Sozialversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Seit Januar laufen bereits eine Reihe von Widerspruchsverfahren von SoVD-Mitgliedern gegen den Sonderbeitrag für Kinderlose. Wir rechnen damit, dass demnächst die ersten Musterklagen anhängig sein werden.
Die Pflegeversicherung muss langfristig auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Wir fordern die Bundesregierung und die Union auf, sich noch in diesem Jahr auf ein tragfähiges Konzept zu verständigen. Wir unterstützen die Überlegungen in der SPD, die Pflegeversicherung als Bürgerversicherung auszugestalten. Die Bürgerversicherung ist eine sozial gerechte Lösung, bei der jeder Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit einen Beitrag leistet.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311
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