Sozialausgleich mit Billig-Medizin / BÄK kritisiert neue Pläne der Bundesgesundheitsministerin
(Berlin) Als verfassungsrechtlich fragwürdigen Weg in einen Sozialausgleich mit Billig-Medizin bezeichnete heute Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, den Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, nicht nur eine Behandlungspflicht in der privatärztlichen Versorgung einzuführen, sondern darüber hinaus auch noch Dumping-Sätze für privatärztlich erbrachte Leistungen festzulegen. Ministerin Schmidt versucht ganz offensichtlich durch eine Nivellierung der Honorarsätze nach unten die Bürgerversicherung über die Hintertür einzuführen entgegen entsprechender Vereinbarung in der großen Koalition, sagte Hoppe.
Wir haben auch größte Zweifel, ob diese jetzt gemachten Ausführungsbestimmungen mit den Formulierungen im Koalitionsvertrag vereinbar sind. Es erscheint uns vielmehr der Versuch zu sein, Sozialneid zu schüren, um vom eigenen Versagen abzulenken, so Hoppe. Denn die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte GOÄ sei völlig veraltet und entspreche nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Erfordernissen der Medizin. Anwendungsschwierigkeiten, Fehlinterpretationen, Rechtsstreite und eine Kriminalisierung von Teilen der Ärzteschaft seien die Folgen. Verantwortlich für eine Modernisierung der GOÄ war und ist das Bundesgesundheitsministerium, erklärte Hoppe.
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