Sozialgerichtsgesetz: Hartz IV ändern statt Rechte Betroffener einschränken
(Frankfurt) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI kritisiert die vom Bundestag am 21.02.2008 verabschiedete Verschärfung des Sozialgerichtsgesetzes. Dadurch werde der bisherige besondere Schutz der auf Sozialleistungen angewiesenen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt.
Insbesondere kritisiert die BAG-SHI die Erhöhung der formellen Anforderungen an eine Klage und den Ausschluss der Möglichkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfe-Verfahren durch Erhöhung des Streitwerts von 500 auf 750 Euro.
Statt der Verschärfung des Sozialgerichtsgesetzes mit dem Ziel, die Zahl der Klagen einzudämmen fordert die BAG-SHI endlich notwendige Änderungen im Bereich der Sozialgesetzbücher II und XII (Hartz IV).
Die Entlastung der Sozialgerichte wird durch die Belastung der auf Rechtsschutz angewiesenen Menschen erkauft. Das soll die Menschen treffen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird untergraben, wenn die Ansprüche den Rechtsweg zu beschreiten so weit erhöht werden, dass sie für Betroffene ohne Jurastudium nicht mehr erfüllbar sind. so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
Auf Sozialleistungen angewiesene Menschen benötigen klare und verständliche gesetzliche Regelungen und eine transparente, überprüfbare Verwaltungspraxis. Ist beides nicht gewährleistet, so benötigen sie den Schutz der Sozialgerichte.
Die Antwort des Rechtsstaates auf die notwendigen Klagen Betroffener ist, ihnen den Zugang zu den Sozialgerichten massiv zu erschweren. Dadurch besteht die Gefahr, dass unsere rechtsstaatlichen Fundamente untergraben werden.
Wenn die Bundesregierung die Sozialgerichte entlasten will, sollte sie nicht die Zugangshürden der Rechtsdurchsetzung erhöhen, sondern Hartz IV ändern und das Personal in den Job-Centern besser qualifizieren. so Geiger weiter.
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