Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Sozialhilfe: In mehreren Bundesländern soll die Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner gestrichen werden

(Bonn) - Als herz- und stillos und am Geist des Gesetzes vorbei hat der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wilhelm Schmidt die Entscheidung mehrerer Bundesländer kritisiert, Sozialhilfeempfängern in stationären Einrichtungen die Weihnachtsbeihilfen in diesem Jahr zu streichen. Nach Informationen der AWO gilt dies für die Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und in Oberbayern. Bislang erhielten HeimbewohnerInnen, die Bargeldbezieher ("Taschengeldempfänger") sind, zusätzlich zu ihrem monatlichen Barbetrag von 90 Euro eine einmalige Weihnachtsbeihilfe zwischen 30 und 35 Euro. Damit sollte ihnen ermöglicht werden zu den Feiertagen zusätzliche Aufwendungen, wie Weihnachtspost, Telefonate oder Festtagsdekoration o.ä. zu finanzieren.

"Wir halten die Umsetzung dieser Maßnahme nicht nur für zutiefst unmenschlich, sondern auch für rechtlich bedenklich, zumal dies eben von Land zu Land und von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird", sagte Schmidt.

Die AWO kündigte an, dort wo die Beihilfen nicht gezahlt werden sollen, die BewohnerInnen bei der Antragstellung zu unterstützen und bei Ablehnungen die Entscheidungen rechtlich klären zu lassen.

"Die neue Geizphilosophie" werden wir gegenüber den älteren und behinderten Menschen nicht einfach hinnehmen" so Schmidt.

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Pressestelle Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: (0228) 66850, Telefax: (0228) 6685209

(sk)

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