Pressemitteilung | Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Sozialverband VdK: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben / VdK-Präsidentin kritisiert einseitige Belastung von Arbeitnehmern und Rentnern

(Berlin) - "Die einseitige Belastung der Arbeitnehmer bei der Reform zur Finanzierung der Krankenkassen lehnen wir ab! Die Bundesregierung muss Arbeitnehmer und Rentner vor Zusatzbeiträgen schützen", fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag.
Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken und eingefroren werden. "Was zunächst nach einer guten Nachricht klingt, könnte den Versicherten schon bald teuer zu stehen kommen", warnt Ulrike Mascher. Wenn die Kosten steigen, müssten die Versicherten dies über Zusatzbeiträge allein finanzieren. Das könnte schon im nächsten Jahr der Fall sein.
Bisher zahlen alle Kassenmitglieder einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen. Durch die beschlossenen Änderungen soll dieser Sonderbeitrag entfallen und die Kassen im Gegenzug Zusatzbeiträge erheben dürfen, die vom Einkommen abhängig sein sollen. Durch die Senkung des Beitragssatzes werden die fehlenden elf Milliarden Euro sofort als prozentualer Zusatzbeitrag bei den Arbeitnehmern und Rentnern anfallen. Aus Sicht des VdK müsse sichergestellt werden, dass durch eine Überforderungsklausel mindestens der ungehemmte Beitragsanstieg für Arbeitnehmer verhindert wird. "Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils werden Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, die schon für 2015 absehbar sind, einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern durch Zusatzbeiträge aufgebürdet. Wir glauben, dass der Zusatzbeitrag schon bald über 0,9 Prozent steigen wird", so Mascher weiter.
Bereits heute müssten die Versicherten erhebliche Kosten bei Krankheit aus eigener Tasche zahlen, beispielsweise durch Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind. Mascher: "Bestes Beispiel sind die finanziellen Aufwendungen der Versicherten in der Zahnheilkunde. Hier belasten immer mehr Zusatzkosten das Budget einkommensschwächerer Menschen, Älterer und chronisch Kranker beträchtlich. Eine weitere Belastung insbesondere dieser Bürgerinnen und Bürger darf es nicht geben!"
"Wir müssen zurück zur paritätischen Finanzierung. Gesundheitsversorgung von Alten, chronisch Kranken und armen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier sind auch die Arbeitgeber in der Pflicht. Bei den weiter steigenden Gesundheitskosten der nächsten Jahre müssen auch Arbeitgeber und Gutverdienende in die Pflicht genommen werden", fordert die VdK-Präsidentin.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V., Büro Berlin Pressestelle In den Ministergärten 4, 10117 Berlin Telefon: (030) 72629-0400, Fax: (030) 72629-0499

(sy)

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