Pressemitteilung | Deutscher Fundraising Verband e.V.

Spender ade? / Fachgruppe Kirche und der Teilnehmer der Kollekta 2008 befürchten erhebliche Einschränkungen in der Spenderkommunikation durch die Gesetzesnovelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

(Frankfurt am Main) - Das Top Thema am 25. September 2008 bei der kollekta, der größten bundesweiten Fundraising Fachtagung im kirchlichen Bereich, ist die am 19. September 2008 im Bundesrat verhandelte Gesetzesnovelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Johannes Bausch, Schatzmeister des Deutschen Fundraising Verband (DFRV) erläuterte dieses Thema am Donnerstag (25. September 2008) in einer Sondersitzung auf der kollekta. Die bevorstehende Gesetzesnovelle des BDSG würde stark die Bedingungen für Spenden sammelnde Organisationen verschlechtern. Die Gesetzesänderungen orientieren sich am Verbraucherschutz. So können zukünftig Spender nur erneut kontaktiert werden, wenn sie vorher dazu ihre ausdrückliche Erlaubnis gegeben haben. Die Mietung von fremden zielgruppenspezifischen Adresslisten ist dann nicht mehr möglich. Der DFRV unterstützt die Bemühungen des Gesetzgebers nach modernem Datenschutz, der die Interessen der Betroffenen vertritt, Transparenz gewährleistet und Datenmissbrauch empfindlich bestraft. Er will jedoch mit einem abgestuften Maßnahmenkatalog versuchen die Einschränkungen für den Dritten Sektor zu verhindern.

Die Fachgruppe Kirche ist die größte Fachgruppe im Deutschen Fundraising Verband (DFRV) und Mitgestalter des Fachtages „kollekta“. Vertreten sind die Bereiche Kirche, Diakonie, Caritas und Mission. Die Fachgruppe unterstützt die Initiative des DFRV, die geplanten Veränderungen des BDSG zu überprüfen.

Die Fachgruppe Kirche betont, dass ihre Mitglieder als ethisch einwandfrei handelnde Fundraiser und Fundraiserinnen ein ureigenes Interesse am seriösen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten haben.

Die vorliegende Gesetzesnovelle bedeutet erhebliche Einschränkungen für die Kirchen, Missionswerke und Wohlfahrtsverbände. Das widerspricht der Intention zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, die erst im letzten Jahr von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Gerade dieses ist jedoch für den Staat von wachsender Bedeutung.

Dieser Aufruf gilt den Abgeordneten des Bundestages und den Ländervertretern im Bundesrat. Es ist die dringende Bitte, die geplanten Änderungen in Bezug auf die Zustimmung der Spender und den Fall des Listenprivilegs, die erhebliche Auswirkungen für den gemeinnützigen Sektor haben, an dessen Bedürfnisse anzupassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fundraising Verband e.V. Pia Preuß, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 3, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95733070, Telefax: (069) 95733071

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