Sperrung kinder"pornographischer" Seiten endlich auch in Deutschland - weitere Schritte müssen folgen! / Der Widerstand einiger Internetprovider verhindert eine ganzheitliche Regelung
(Berlin) - Die fünf größten Internetprovider haben heute (17. April 2009) Verträge mit dem Bundeskriminalamt unterzeichnet, die eine Zugangssperre für kinder"pornographische" Seiten, das sogenannte "Access Blocking" regeln. Die Internetprovider verpflichten sich damit, die vom BKA täglich aktualisierten Listen mit circa 1.000 Internetseiten mit kinder"pornographischen" Inhalten zu sperren. Wer diese Seiten betritt, sieht ein standardisiertes Stopp-Schild. Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt diesen ersten Schritt in Richtung eines größeren Kinderschutzes.
Bedauerlich und unverantwortlich ist hingegen die Haltung einiger Provider wie zum Beispiel Versatel und United Internet, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben. 25 Prozent des Marktes stehen weiterhin dem schmutzigen Geschäft mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern zur freien Verfügung. Die Deutsche Kinderhilfe empfiehlt Internetnutzern bei der Wahl des Providers darauf zu achten, dass dieser die Verpflichtung unterzeichnet hat.
Der heutige Tag wird zwar zu mehr Schutz im Internet führen, allerdings könnten gerade die Internetindustrie und die Sicherheitsbehörden auf wesentlich effektivere Schutzmaßnahmen zurückgreifen. Ein Beispiel ist der konsequente Einsatz gegen solche auf denen Server, auf denen pädokriminelle Dateien liegen. Diese stehen auch in Deutschland. Ferner sind die Länder aufgefordert, wesentlich mehr Schwerpunktabteilungen für den Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten im Internet zu bilden.
Die Lobby der Internetindustrie hat es geschafft, ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren zu erzwingen, obwohl dieses für die gerade vorgestellten Regelungen nicht notwendig gewesen wäre. Die Deutsche Kinderhilfe appelliert an die Politik, dieses Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um effektivere Sperrmöglichkeiten, wie den verpflichtenden Einsatz von Proxyservern, rechtlich zu verankern. Diese Sperrmethode hat sich beispielsweise in Großbritannien bewährt. Gleichzeitig müssen die Internetprovider verpflichtet werden, Anhaltspunkte für pädokriminelle Aktivitäten den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Es handelt sich dabei nicht um harmlose Kinder"pornographie" sondern um gewalttätige Misshandlungen auch von Kleinkindern und Säuglingen.
Es ist in diesem Zusammenhang ferner nicht nachvollziehbar, dass das Herunterladen dieser Dateien immer noch mit nur zwei Jahren Haft bestraft wird, das Herunterladen von Software oder kommerziellen Filmen hingegen mit drei Jahren. Hier muss das Strafmaß auf fünf Jahre angehoben werden. Sexueller Missbrauch von Kindern ist in Deutschland nur ein Vergehen, im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel, die als Verbrechen geahndet werden. Auch hier ist die Politik aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass diese Form von Gewalt gegen Kinder die größtmögliche gesellschaftliche und damit auch strafrechtliche Ächtung erfährt.
Der Ball liegt nun in Berlin. "Der Kinderschutz darf dem Bundestagswahlkampf nicht zum Opfer fallen und als Wahlkampfthema instrumentalisiert werden. Da eine ganzheitliche Regelung heute nicht erzielt werden konnte, fordert die Deutsche Kinderhilfe die Politik nun dazu auf, die Kinder durch eine konkrete Gesetzgebung vor skrupellosen Pädokriminellen und den wirtschaftlichen Interessen der Internetindustrie zu schützen", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
(mk)
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