Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Städte drängen auf eine Gemeindefinanzreform und auf Korrekturen der Steuerreform zugunsten der Gewerbesteuer

(Köln) - Angesichts der dramatischen Einbrüche bei den Gewerbesteuer-Einnahmen in vielen Städten hat der Deutsche Städtetag Bund und Länder dringend aufgefordert, noch in diesem Jahr mit den Vorbereitungen für eine Gemeindefinanzreform zu beginnen sowie zwei Beschlüsse aus der Steuerreform zurückzunehmen: Der steigende Anteil von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer durch die so genannte Gewerbesteuerumlage müsse zurückgeführt werden. Außerdem müsse die ab 2002 geltende Gewerbesteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen entfallen, verlangte heute in Krefeld das Präsidium des größten kommunalen Spitzenverbandes. Der Städtetag vertritt über 5700 Städte mit insgesamt 51 Millionen Einwohnern.

Die Vizepräsidentin und Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth sagte nach der Sitzung: „Die Städte fordern mit großem Nachdruck eine Gemeindefinanzreform. Die Bundesregierung darf die Vorbereitungen dazu nicht auf die lange Bank schieben, denn eine solche Reform braucht Zeit. Viele Städte wissen aufgrund hoher Defizite in den Verwaltungshaushalten nicht mehr, wie sie mit der gewachsenen Aufgabenlast zurechtkommen sollen. Eine isolierte Diskussion der Gewerbesteuer hilft nicht. Eine Gemeindefinanzreform muss Einnahmen, Aufgaben und Ausgaben der Städte auf den Prüfstand stellen und wieder ein Gleichgewicht zwischen ihnen sichern.“

Mit scharfem Protest kommentierte der Deutsche Städtetag aktuell bekannt gewordene Pläne der Bundesregierung für die Beteiligung der Kommunen an der künftigen Finanzierung des Solidarpaktes. „Es ist pure Willkür, dass der Bund den Wunsch der alten Länder erfüllen und den Kommunen bis zum Jahr 2019 beim Solidarpakt ein Sonderopfer in der bisherigen Höhe abverlangen will“, sagte Frau Roth. Der Steuerverbund in den Ländern stelle sicher, dass sich die Kommunen mit gut 20 Prozent an möglichen Belastungen der alten Länder beteiligen. Die in einem Gesetzentwurf zum Solidarpakt genannten 40 Prozent seien dagegen indiskutabel.

Zur Gewerbesteuer verwies Frau Roth darauf, dass – anders als vom Bundesfinanzministerium vorhergesagt – die Gewerbesteuereinnahmen im ersten Halbjahr in den alten Ländern nicht gestiegen, sondern gegenüber dem Vorjahr um 9,6 und in den ostdeutschen Städten sogar um 17,5 Prozent gesunken seien. Während das Finanzministerium im vorigen Jahr noch einen Anstieg des Gewerbesteueraufkommens in 2001 auf 54,6 Milliarden DM erwartet habe, erscheine dem Städtetag aus heutiger Sicht eine Summe von über 49 Milliarden DM kaum noch erreichbar. Deshalb müsse die Erhöhung des Anteils von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer zurückgenommen werden. Bisher betrug diese Gewerbesteuerumlage rund 20 Prozent, ein Anstieg auf fast 30 Prozent bis 2004 wurde im Zuge der Steuerreform gegen den Widerstand des Städtetages festgeschrieben.

Kritisch äußerte sich der Städtetag zu dem Modell des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) für Änderungen an der Gewerbesteuer, auch wenn dieser Vorschlag noch genauer geprüft werden soll. Der BDI will die Gewerbesteuer und den heutigen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ersetzen durch einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer, der in die Kassen von Städten und Gemeinden fließt.

Das Präsidiumsmitglied Dr. Rolf Böhme, Oberbürgermeister von Freiburg, sagte hierzu in einer ersten Bewertung: „Dieses Konzept birgt gerade für die großen Kernstädte erhebliche Gefahren und würde die ohnehin schon bestehenden Probleme zwischen Kernstädten und Umlandgemeinden verschärfen.“ Da die Kernstädte, für die die Gewerbesteuer bisher eine Haupteinnahmequelle ist, bei dieser Ersatzlösung voraussichtlich gezwungen wären, ihre Bürger wesentlich stärker zu belasten als dies die Umlandgemeinden mit ihrem heute viel niedrigeren Gewerbesteuervolumen tun müssten, würde sich insbesondere für die Bezieher höherer Einkommen der Anreiz zum Wechsel des ersten Wohnsitzes ins Umland noch verstärken. Außerdem sei besonders in großen Städten durch den BDI-Vorschlag eine Umverteilung der Steuerlast von den heute gewerbesteuerzahlenden Unternehmen auf breite Schichten einkommensteuerzahlender Bürger zu befürchten.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages formulierte außerdem Positionen zur Zukunft der Sparkassen sowie zum Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zu Zuwanderung und Integration.

Für die Sparkassen fordern die Städte, dass auch nach dem künftigen Wegfall der Gewährträgerhaftung sowie der Modifizierung der Anstaltslast die klassischen Leitprinzipien der Sparkassen nicht an Wert verlieren dürften. „Die Grundsätze des Sparkassenwesens wie die kommunale Bindung, die kommunale Trägerschaft und der öffentliche Auftrag müssen erhalten bleiben. Die Städte bekennen sich mit ihren Sparkassen zum Wettbewerb, aber sie bleiben dem Gemeinwohl verpflichtet“, sagte Dr. Böhme.

Zum Thema Zuwanderung wertete es der Städtetag als positiv, dass mit dem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily die für die Städte besonders wichtige Frage der Ausländerintegration im Zusammenhang mit der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung angegangen werde. Vizepräsidentin Roth: „Wir kritisieren jedoch, dass in dem Gesetzentwurf Aussagen zur Finanzierung der Integrationsmaßnahmen völlig fehlen. Hier sollte die Forderung der Süssmuth-Kommission aufgegriffen werden, die eine volle Übernahme der Integrationskosten für Neu-Zuwanderer durch Bund und Länder vorsieht.“

Quelle und Kontaktadresse:
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