Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Städtetag fordert Vorrang für die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt

(Berlin/Köln) - In der Diskussion um eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat der Deutsche Städtetag davor gewarnt, die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vom Bund auf die Kommunen zu übertragen. Die Arbeitsmarktpolitik müsse auch in Zukunft der Bund verantworten und organisieren, forderte heute der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

„Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss stärker Vorrang bekommen. Auf diese Aufgabe müssen sich die Arbeitsämter besonders konzentrieren. Die Kommunen können Arbeitslose örtlich vermitteln helfen, nicht aber regional oder bundesweit“, sagte Articus. Nur über eine Konzentration auf den ersten Arbeitsmarkt werde es möglich sein, die häufig künstliche vorübergehende Beschäftigung zu reduzieren.

Die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sei weder Aufgabe der Städte, noch könne sie sinnvoll von ihnen bewältigt werden: „Die Städte können helfen, Menschen in neu bereitgestellte Arbeitsplätze einzugliedern, aber sie können diese Arbeitsplätze nicht schaffen. Das ist Sache der Tarifpartner und der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Wir wehren uns deshalb mit Händen und Füßen dagegen, die Arbeitsmarktpolitik in die Städte zu verlagern.“

Die Kommunen leisteten wichtige Beiträge für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Von den derzeit rund 800.000 arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern würden rund 400.000 in Arbeit vermittelt oder qualifiziert, jedoch nur ein geringer Teil davon in den ersten Arbeitsmarkt.

Der Städtetag, so dessen Hauptgeschäftsführer, unterstütze die Modellprojekte für eine engere Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern. Durch diese Kooperation, die bereits in den vergangenen Jahren begonnen habe, könnten die unterschiedlichen Instrumente von Arbeitsämtern und Sozialämtern für eine Wiedereingliederung der Arbeitslosen wirksamer eingesetzt werden. Die Stärke der von den Städten getragenen Sozialhilfe liege in der individuellen Hilfe und im Angebot von Beschäftigungsgelegenheiten, während sich die Fähigkeiten der Arbeitsämter in der Arbeitsvermittlung, Qualifizierung, Umschulung und Fortbildung für einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt konzentrieren.

„Jeder muss das tun, was er besonders gut kann“, sagte Articus: „Zu einer systematischen Verbindung der Instrumente der Sozialämter und der Arbeitsämter stehen wir bereit. Daraus ergibt sich aber nicht eine simple Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.“

Die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe sei eine Lohnersatzleistung, während die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe eine Fürsorgeleistung darstelle. In der Diskussion um Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde zudem oft vergessen, dass nur rund 15 Prozent - also gut 200.000 - der 1,5 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe gleichzeitig ergänzende Hilfe durch die Sozialhilfe erhielten.

„In der öffentlichen Diskussion darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass hier von zwei unterschiedlichen Stellen doppelt gezahlt wird. Die Sozialhilfe stockt lediglich die Lohnersatzleistung Arbeitslosenhilfe auf, um das Existenzminimum von Menschen zu sichern“, betonte Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: 0221/37710 Telefax: 0221/37711 28

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