Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

"Steuererklärung im Blindflug"

(Berlin) - Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg warnt vor allzu sorgloser Verwendung des neuen Einkommensteuer-Formulars für Rentner und Pensionäre. Die Einführung in Brandenburg, aber auch in Sachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist ab Mai 2019 angedacht.

Echte Steuervereinfachung ist eine wichtige Aufgabe. Das neue Formular stellt jedoch eine Mogelpackung dar. Es ist lediglich ein verkürztes Erklärungsformular, das nur einen Bruchteil von möglichen Steuerabzügen und Günstigerprüfungen enthält. Durch die Verkürzungen wird Einfachheit suggeriert. Tatsächlich werden viele Rentnerinnen und Rentner mehr Steuern zahlen, als sie bei richtiger Erklärung müssten.

Das Eintragen der steuerpflichtigen Einkünfte macht das Finanzamt automatisch. Das geschieht auf Basis der an den Fiskus gemeldeten Zahlen. Dies sind beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungskassen oder Arbeitgeber. Welche Zahlen dabei genau gemeldet wurden, sehen Rentner entweder vorher im umständlichen Elster-Portal - oder überhaupt erst im Steuerbescheid. Zusätzlich erklärt werden können nur noch typische Abzüge wie Spenden oder Handwerkerleistungen.

Das ist Steuererklärung im Blindflug. Andere Einkünfte, die nicht an den Fiskus gemeldet werden, "darf" der Steuerpflichtige obendrein nicht haben. Dies betrifft zum Beispiel unversteuerte Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen oder ausländischen Renten.

"Aber wer weiß schon, welche Versorgungskasse konkret und in welcher Höhe richtig an das Finanzamt meldet?", fragt sich Markus Deutsch, Rechtsanwalt/Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. "Und habe ich eine Überprüfungspflicht, wenn aufgrund falsch gemeldeter Zahlen ein falscher Steuerbescheid in die Post kommt?". Damit müssten Steuerpflichtige am Ende doch wieder ihre Einkünfte des Veranlagungszeitraums zum Vergleich mit dem Bescheid ermitteln.

Eine echte Vereinfachung sieht anders aus! Ferner weist der Verband darauf hin, dass das "vereinfachte Formular" nicht elektronisch übermittelt werden kann. Es ist also wieder Papierarbeit angesagt. Damit steht auch zu befürchten, dass die Finanzämter - wie früher - alle Belege anfordern.

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg empfiehlt deshalb Rentnern, sich von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (https://www.expertendiesichlohnen.de) oder von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, ob ihre Verhältnisse wirklich so einfach sind, dass sie in das verkürzte Formular passen. Oder ob sie bei dessen Verwendung am Ende die vermeintliche Einfachheit mit einem Zuviel an Steuern teuer bezahlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Simon Beyme, Geschäftsführer Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(df)

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