Steuerzahlerbund begrüßt Gerichtsbeschluss/ Einspruch einlegen
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler sieht sich durch den Beschluss des FG Düsseldorf vom 18. Februar 2002 in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Wir haben von Anfang an kritisiert, dass die Streichung des halben Durchschnittssteuersatzes bei Betriebsveräußerungen, Entlassungsabfindungen und Ausgleichszahlungen nicht mit der Verfassung im Einklang steht, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke.
Der Bund der Steuerzahler betreut fünf weitere Verfahren, in denen es um vergleichbare Sachverhalte geht, so z.B. Klagen vor dem FG Köln (Aktenzeichen 8 K 4932/01) und dem FG Baden-Württemberg (Aktenzeichen 2 K 440/01) sowie eine Revision vor dem BFH mit dem Aktenzeichen XI 42/01. Auch in diesen Verfahren erwartet der Bund der Steuerzahler, dass im Sinne der Steuerzahler entschieden wird. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt allen Betroffenen, durch Einspruch ihren Steuerbescheid offen zu halten.
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 war der halbe durchschnittliche Steuersatz rückwirkend zum 1.1.1999 beseitigt und durch die rechnerische Verteilung der außerordentlichen Einkünfte und der Einkünfte aus Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit auf 5 Jahre ersetzt worden. Dadurch haben sich für viele Betroffene ganz erhebliche ungerechtfertigte Belastungen ergeben.
Der Bund der Steuerzahler hat eine Sammelpetition auf den Weg gebracht. Über 1200 Betroffene drängen darauf, die umstrittene Regelung aus dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wieder rückgängig zu machen. Zwar hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich reagiert und seit dem 1.01.2001 die Besteuerung mit dem halben Steuersatz wieder möglich gemacht; doch dies ist mit erheblichen Einschränkungen gegenüber der früheren Regelung verbunden.
Besonders fatal ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler, dass die Neuregelung erst ab dem 1.1.2001 zur Anwendung kommt und somit für die Jahre 1999 bis 2000 eine Lücke besteht: Steuerzahler, die mit einer Betriebsaufgabe/-veräußerung in diesen Zeitraum fallen, wird nur die in der Regel ungünstigere Fünftel-Methode eingeräumt. Auch bei Entlassungsabfindungen an Arbeitnehmer und Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter fordert der Bund der Steuerzahler die Wiedereinführung des halben Durchschnittssteuersatzes.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Adolfsallee 22
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/991330
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