Pressemitteilung | Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Stifterverband begrüßt Hochschulfreiheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen / Felcht: „Großer Sprung für das Hochschulsystem des Landes“ – neue Chancen für den Wissenstransfer in die Wirtschaft – aber: Immobilienmanagement gehört in die Verantwortung der Hochschule

(Essen) - Anlässlich der Jahressitzung seines Landeskuratoriums Nordrhein-Westfalen am 20.3.2006 beriet der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft über das kommende Hochschulfreiheitsgesetz des Landes. „Nordrhein-Westfalens Hochschulen stehen vor dem Sprung in die Freiheit“, sagte der Vorsitzende des Landeskuratoriums und Vorstandsvorsitzende der Degussa AG Utz-Hellmuth Felcht. Nachdem in den letzten Jahren schon viele Bundesländer ihren Hochschulen mehr Autonomie gewährt hätten, setze die Landesregierung nun zum großen Sprung an und schaffe erstklassige Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Hochschulen, so Felcht weiter.

Um den Wissenstransfer in die Wirtschaft zu fördern, können Nordrhein-Westfalens Hochschulen in Zukunft Unternehmen gründen und sich an Unternehmen beteiligen. Felcht warnte allerdings vor übertriebenen Erwartungen: „Eigene Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen werden noch auf lange Sicht nur einen kleinen Posten im Hochschulbudget bilden. Der Staat bleibt in der Pflicht“, mahnte Felcht.

Das Hochschulfreiheitsgesetz orientiert sich weitgehend an vom Stifterverband erarbeiteten Leitlinien für ein autonomes Hochschulsystem. Es sieht vor, dass die Universitäten und Fachhochschulen Nordrhein-Westfalens zu Körperschaften des öffentlichen Rechts werden und den Status unselbstständiger Landeseinrichtungen ablegen. „Alle Hochschulen des Landes erhalten die Dienstherrenfähigkeit und die Arbeitgebereigenschaft“, freute sich Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbands. Beides seien unverzichtbare Elemente der Autonomie. Die Hochschulen müssten aber zusätzlich die Freiheit bekommen, neue Personalkategorien einzuführen, bis hin zu reinen Lehrprofessuren und Forschungsprofessuren, so Schlüter.

In einzelnen Punkten geht das Gesetz nach Meinung des Stifterverbandes nicht weit genug. Die Übertragung der Verantwortung für das Liegenschaftsmanagement wird derzeit erst zwei Modellhochschulen gewährt. „Die Verwaltung der eigenen Immobilien gehört aber zum Kern der Hochschulautonomie und muss künftig allen Hochschulen möglich sein“, forderte Schlüter.

Quelle und Kontaktadresse:
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(sk)

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