Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Stromsteuer benachteiligt Logistikdienstleister / Verfassungsbeschwerde jetzt eingereicht

(Bonn) - Nicht hinnehmen wollen der Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) und der Verband Deutscher Kühlhäuser- und Kühllogistikunternehmen (VDKL) die ihrer Ansicht nach unhaltbare Differenzierung bei der im Rahmen der Ökosteuer eingeführten Stromsteuer. Sie wollen deshalb ihre verfassungsrechtlichen Bedenken prüfen lassen. Dazu haben jetzt zwei Unternehmen aus der Kühlhausbranche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

In ihrer Begründung betonen die beschwerdeführenden Unternehmen, daß sich das gesamte industrienahe Dienstleistungsgewerbe durch die differenzierte Ausgestaltung der Stromsteuer massiv diskriminiert fühle. Insbesondere die energieintensiven Dienstleistungssektoren seien krass benachteiligt gegenüber Betrieben des Produzierenden Gewerbes, die oftmals völlig identische Leistungen erbrächten, aber nur ein Fünftel der Stromsteuer zu zahlen hätten. Das Stromsteuergesetz brauche nur der einfachen Devise zu folgen, gleiche wirtschaftliche Prozesse auch steuerlich gleich zu behandeln. Dann würde, heißt es in der Verfassungsbeschwerde, „eine Diskriminierung der Kühllogistikbranche im besonderen und der Dienstleistungssektoren im allgemeinen verhindert und dem angestrebten höheren Stellenwert der Dienstleistungsbranche in der deutschen Wirtschaft Rechnung getragen“.

Die als Dienstleister für die Lebensmittelindustrie tätigen gewerblichen Kühlhausunternehmen seien, so BSL und VDKL, besonders davon betroffen, dass sie mit dem vollen Stromsteuersatz in Höhe von 2 Pfennig/ Kilowattstunde zur Kasse gebeten würden, während produktionseigene Kühlläger der Industrie nur 0,4 Pfennig/Kilowattstunde zahlen müssten. So verbrauche beispielsweise ein Tiefkühlhaus für die Zwischenlagerung von Tiefkühlprodukten je nach Größe bis zu 10 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Die fünffache steuerliche Belastung der gewerblichen Kühlhäuser, richte sich daher gegen deren wirtschaftliche Existenz, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Kritisiert wird auch, dass der Gesetzentwurf für die weiteren Stufen der Ökosteuerreform die Diskriminierung ihrer Mitgliedsbetriebe noch verschärfe, obwohl der rot-grünen Bundesregierung die drastische Wettbewerbsverzerrung bekannt sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) Ansprechpartner: Jan Peilnsteiner Schedestr. 11 53113 Bonn Telefon: 0228/201660 Telefax: 0228/2016611

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