Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Stromvertrag mit Versicherung? / Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Kopplungsgeschäften

(München) - Der Strommarkt ist geöffnet, das heißt, jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, Jochen Haats, beobachtet immer wieder neue Angebote zum Tarif- oder Anbieterwechsel.

"Nicht in jedem Fall sind diese für die Verbraucher sinnvoll", so seine Einschätzung. Derzeit sollte man nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern von langfristigen Fixpreisen, die teurer sind als der variable Tarif, Abstand nehmen. Außerdem raten die Verbraucherschützer, sich nicht durch sogenannte Kopplungsgeschäfte zu einem Tarif drängen zu lassen. Darunter versteht man, dass der Stromvertrag kombiniert mit einer anderen Leistung wie zum Beispiel einer Versicherung oder der Zugabe eines DVD-Players angeboten wird. Hier empfiehlt Energierechtsexperte Haats, erst die Einzelpreise der Produkte zu recherchieren und diese dann mit dem Gesamtpreis des Kopplungsangebotes zu vergleichen.

Weitere Tipps zum überlegten Wechsel des Stromanbieters oder eines Stromtarifs hält die Verbraucherzentrale Bayern mit dem neuen Faltblatt "Wechsel des Stromanbieters" bereit. Es ist in allen Beratungsstellen kostenlos erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553

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