Tabakwerbeverbot: Bundesregierung muss jetzt handeln / Generalanwalt weist Klage der Bundesregierung zurück
(Berlin) - Die Bundesregierung muss jetzt endlich ihre bremsende Haltung gegenüber den Risiken des Tabakkonsums aufgeben, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur heutigen (13. Juni 2006) Empfehlung des Generalanwalts vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Klage der Bundesregierung gegen die EU-Richtlinie für ein Tabakwerbeverbot abzuweisen. Wir begrüßen das Votum und fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die EU-Richtlinie als letztes Land in Europa auch in Deutschland umzusetzen. Die Regierung könne sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen und hinter dem Wettbewerbsrecht verstecken. Zigaretten sind nicht irgendein harmloses Konsumgut, sondern ein todbringendes Produkt, für das sich jede Werbung verbietet, so Hoppe.
Die Bundesregierung muss jetzt abwägen, ob ihr die wirtschaftlichen Interessen eines sterbenden Industriezweigs wichtiger sind als die Gesundheit der Bürger und vor allem der Heranwachsenden in diesem Land, sagte Hoppe. Es gebe einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Werbung und Zigarettenkonsum. Die Tabakindustrie will mit ihrer Werbung vor allem Jugendliche erreichen. Leider lassen sich viele junge Menschen von der vermeintlich coolen Werbebotschaft verführen, so der Ärztepräsident. Zudem sei ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauch in Restaurants, Hotels und öffentlichen Gebäuden überfällig, wie es viele europäische Nachbarn bereits umgesetzt haben oder planen.
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