Tarifrunde Tageszeitungen / Beschluss des DJV-Gesamtvorstands
(Bonn) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und zur Aufnahme von Verhandlungen über einen neuen 12-a-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten auf.
Der DJV-Gesamtvorstand, die große Tarifkommission des DJV, verständigte sich auf seiner Sitzung in Bonn am 19. September einstimmig auf folgende Forderungsschwerpunkte für einen neuen Gehaltstarifvertrag:
- einheitliche Tarifverträge für Deutschland (Flächentarifvertrag)
- angemessene Erhöhung der Gehälter
- Einbeziehung der Online-Redakteure in den persönlichen Geltungsbereich
- Veränderung der Laufzeit
Darüber hinaus fordert der DJV weiterhin den Einstieg in eine tarifvertragliche Regelung der Altersteilzeit.
Die Tarifverhandlungen für einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen waren am 17. August in Hamburg ohne Ergebnis beendet worden. DJV und IG Medien hatten vom BDZV neben einer linearen Erhöhung der Gehälter im Volumen von 5,0 Prozent bzw. 5,5 Prozent einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit gefordert. Darüber hinaus hatten die Gewerkschaften die Verleger nachdrücklich aufgefordert, die Tarifeinheit in Ost- und Westdeutschland wiederherzustellen. Der DJV hatte zudem eine Einbeziehung der Online-Redakteure in den Geltungsbereich des Tarifvertrages gefordert. Eine nennenswerte Annäherung der Verleger an die Forderungen der Gewerkschaften DJV und IG Medien hatte es nicht gegeben. Die Vorstellungen der Gewerkschaften und Verleger lagen soweit auseinander, dass nach dem Verhandlungsauftakt am 17. August kein weiterer Verhandlungstermin vereinbart worden war.
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