Tarifvertrag Tageszeitungen ist unter Dach und Fach
(Berlin / Frankfurt am Main) - Über 13 Monate nach Auslaufen des alten Gehaltstarifvertrags für die rund 14.000 deutschen Tageszeitungsredakteurinnen und -redakteure haben die Tarifparteien DJV, ver.di und BDZV am heutigen Freitag (8. September 2006) in Frankfurt einen Tarifabschluss erzielt. Der neue Gehaltstarifvertrag, der rückwirkend zum 1. August in Kraft tritt und eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2008 hat, sieht Gehaltssteigerungen von 1,0 Prozent zum 1. August 2006 und von 1,5 Prozent zum 1. August 2007 vor. Darüber hinaus ist jetzt eine Einmalzahlung von 350 Euro fällig.
Ebenfalls rückwirkend zum 1. August tritt die neue Berufsjahrstaffel in Kraft. Sie sieht folgende Berufsjahrstufen und Vergütungen vor:
1. bis 3. Berufsjahr: 2.829 Euro
4. bis 6. Berufsjahr: 3.283 Euro
7. bis 10. Berufsjahr: 3.788 Euro
ab 11. Berufsjahr: 4.167 Euro
Die bisherige Stufe ab dem 15. Berufsjahr entfällt, die ersten drei Stufen der alten Staffel wurden zu zwei Gruppen zusammengefasst. Die einprozentige Gehaltserhöhung ist bereits eingerechnet.
Der neue Tarifvertrag sieht zudem Fristen für den Übergang in die nächst höheren Stufen der alten Berufsjahrstaffel vor. Redakteure, die am 1. August noch 12 Monate bis zum Sprung in die nächst höhere Stufe der alten Berufsjahrstaffel hatten, erreichen diese Stufe. Für Redakteure vor der Stufe 15. bis 19. Berufsjahr gilt eine 18-monatige Übergangsfrist. Bei Berufseinsteigern wird das Hochschulstudium mit zwei Jahren angerechnet. Für diejenigen Redakteure, die sich bereits in der weggefallenen letzten Stufe ab dem 15. Berufsjahr befinden, gilt Bestandsschutz.
Der Mantel- und der Altersversorgungstarifvertrag bleiben auf jeden Fall bis Ende 2008 unverändert in Kraft.
Dieser Tarifabschluss war notwendig, um den Fortbestand des Flächentarifvertrags zu sichern, erklärte DJV-Verhandlungsführer Hubert Engeroff. Die Alternative wären tariflose Zustände in den Verlagshäusern gewesen. Der DJV erhofft sich von dem Tarifabschluss die Abkehr der Tageszeitungsverlage von den um sich greifenden Outsourcing- und Leiharbeitsmodellen.
Die Tarifparteien vereinbarten für den 14. September Verhandlungen über den so genannten 12a-Tarifvertrag, der für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten gilt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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