Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Telekom vor Bundesverwaltungsgericht gescheitert / Liberalisierung gestärkt

(Bonn) - Die Deutsche Telekom (DTAG) ist mit ihrem Ziel, den Wettbewerbern den direkten und entbündelten Zugang zu verweigern, gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit die Urteile der vorherigen Gerichtsinstanzen in Köln und Münster. „Endlich besteht Rechtssicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung“, begrüßt Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO). Mit der heutigen Entscheidung stellt das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfällt. Die EU hat in einer Verordnung die ehemaligen Fernmeldemonopolisten verpflichtet, den Wettbewerbern entbündelten Zugang zu gewähren.

Die DTAG wollte den Wettbewerbern die Teilnehmeranschlussleitungen nur zusammen mit zusätzlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung stellen. „Die Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen. Auch ist die Entbündelung notwendig, um den Kunden eigene technische Entwicklungen anbieten zu können“, so Lüddemann. Mit Blick auf die 3jährige Verfahrensdauer bis zur höchstrichterlichen Entscheidung weist der Verbandsgeschäftsführer zugleich auf die Notwendigkeit hin, schneller Rechtschutz zu eröffnen. So ist bis zum heutigen Tage noch keine endgültige Entscheidung zur Teilnehmeranschlussleitung aus dem Jahr 1999 getroffen. In diesem Verfahren wird bislang nicht einmal über das eigentliche Thema, sondern lediglich über die Vorfrage gestritten, in wie weit Akteneinsicht gewährt werden darf.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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