Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Telemediengesetz: Auf den Bundesrat hören / vzbv hofft nach Stellungnahme der Länderkammer auf Nachbesserung / Online-Umfrage zu Spam

(Berlin) - Nachbesserungen am Telemediengesetz zum besseren Schutz vor Spam und Datenklau im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. "Um den digitalen Verbraucherschutz entscheidend voran zu bringen, reicht der Gesetzentwurf nicht aus", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter Wirtschaft beim vzbv. In der vergangenen Woche hatte auch der Bundesrat Verbesserungen zur effektiveren Spam-Bekämpfung im Entwurf der Bundesregierung gefordert, die weitestgehend den Forderungen des vzbv entsprechen.

So wandte sich die Länderkammer gegen den Vorschlag der Bundesregierung, wonach als Voraussetzung für ein Bußgeld dem Absender einer unverlangt versendeten E-Mail eine "absichtliche" Täuschung des Empfängers nachgewiesen werden muss. Stattdessen forderte der Bundesrat die Versendung unverlangter Werbemails grundsätzlich mit Bußgeld zu belegen. Auch schloss sich die Länderkammer der Forderung des vzbv nach einem uneingeschränkten Kopplungsverbot an. Demnach soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, die Nutzung von Diensten im Internet von der Zustimmung des Nutzers zur Verwendung seiner persönlichen Daten abhängig zu machen.

Der vzbv wiederholte seine Kritik am Gesetzentwurf: "Der Entwurf, der nun dem Bundestag zugeleitet wird, bleibt deutlich hinter den Belangen des Verbraucher- und Datenschutzes zurück." Ein Beispiel sei die geplante Speicherung von Internet-Nutzungsdaten zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr. Dies führe zum "Gläsernen Internetnutzer".

Braunmühl verwies auf die in der Spam-Bescherdestelle des vzbv (beschwerdestelle@spam.vzbv.de) täglich eintreffenden Spam und Phishing-Mails: "Aufklärungsarbeit und Prävention alleine reicht zur Bekämpfung eben nicht aus." Der vzbv fordert, Spamming zu einer Ordnungswidrigkeit und bereits den Versand von Phishing-Mails zu einer Straftat zu machen. Immerhin positiv im Regierungsentwurf: Die Verschleierung der Absenderidentifikation soll verboten werden.

vzbv startet Online-Umfrage zu Spam
Neben der Spam-Beschwerdestelle ist auch die vzbv-Internetseite www.verbraucher-gegen-spam.de Teil des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanzierten Projekts zur Spambekämpfung. Ab sofort startet der vzbv auf dieser Website eine neue Umfrage zu den Erfahrungen der Nutzer im Umgang mit Spam.

Hintergrund: Das Telemediengesetz
Das Telemediengesetz soll angesichts der rasanten technischen Entwicklung das bisher stark zersplitterte deutsche Recht für Internet, Rundfunk und digitale Dienste einheitlich gestalten. Es wird die besthenden Vorschriften des Teledienstegesetz, des Teledienstedatenschutzgesetzes, des Mediendienstestaatsvertrages und des Rundfunkstaatsvertrages zusammenführen und vereinheitlichen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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