Telemedizin: VDE-Papier weist neue Wege in der Finanzierung des Gesundheitswesens / Neue Behandlungsmethoden sollen Patienten schneller zur Verfügung stehen / Gründung eines zentralen Instituts zur Innovationsbewertung vorgeschlagen / Health Technologie Assessments und Reform des Vergütungssystems empfohlen
(Frankfurt am Main) - Innovative Telemedizin trägt erheblich zur Gesundheitsvorsorge und zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen bei. Allein bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten nach Schätzungen des VDE die jährlichen Kosten von 35 Milliarden Euro (2002) um mindestens ein Drittel gesenkt werden. Darüber hinaus eröffnen sich für Deutschland als einem der Innovationsführer in der Medizintechnik große wirtschaftliche Potentiale. Für telemedizinische Systeme wird ein Wachstum des globalen Marktes von 4,8 Milliarden US-Dollar (2006) auf 13,9 Milliarden US-Dollar bis ins Jahr 2012 prognostiziert. Auch die Europäische Kommission beschreibt Telemonitoring als große Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten. Doch telemedizinische Innovationen kommen in Deutschland nur mit Schwierigkeiten in die Erstattungssysteme der Krankenversicherungen. Gründe dafür liegen in der eher innovationsunfreundlichen Ausgestaltung und starken sektoralen Abschottung der Vergütungssysteme. Um der Bevölkerung Innovationen schnell zur Verfügung stellen, muss nach Ansicht des VDE die gegenwärtige Innovationsfinanzierung weiterentwickelt werden. In dem neuen VDE-Methodenpapier "Innovationsfinanzierung in Deutschland" stellen die Fachleute das Vergütungssystem im deutschen Gesundheitswesen am Beispiel des Telemonitorings auf den Prüfstand. Auf Basis ihrer Analysen zeigen sie Wege auf, wie Innovationen bewertet, finanziert und den Versicherten zu Telemedizin- und Telemonitoring-Behandlungsansätzen schneller zugänglich gemacht werden können.
Wichtige Thesen zur Innovationsfinanzierung im Überblick:
- Telemedizinische Innovationen kommen in Deutschland nur mit Schwierigkeiten in die Erstattungssysteme der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Grund sind die eher innovationsunfreundliche Ausgestaltung und die starke sektorale Abschottung der Vergütungssysteme.
- Um der Bevölkerung den zeitnahen Zugang zu Innovationen zu ermöglichen, ist eine Weiterentwicklung der Innovationsfinanzierung notwendig.
- Es sind klare Voraussetzungen zu definieren, die für die Aufnahme in die Regelversorgung notwendig sind.
- Der Entscheidungsprozess muss transparent und Entscheidungen begründet sein. Dem Antragsteller muss der Rechtsweg offen stehen.
- Der Kreis der Antragsberechtigten ist zu erweitern. Insbesondere sollten Leistungserbringern, Medizinprodukte-Unternehmen, Patientenvertreter und Krankenkassen Anträge einreichen dürfen.
- Obsolete Verfahren, die durch technische Neuerungen verdrängt wurden, müssen aus dem GKV-System regelmäßig entfernt werden.
- Eine strukturierte Überleitung in die Regelversorgung ist sicherzustellen.
- Statt einer Modifikation des bestehenden Systems könnte ein neues Institut als transparente gemeinsame Instanz für alle Versorgungsbereiche etabliert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Pressestelle
Stresemannallee 15, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 63080, Telefax: (069) 6312925
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