Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

THG-Minderungsquote: So können Autohäuser davon profitieren / ZDK schafft Branchenlösung in Kooperation mit der ZusammenStromen GmbH

(Bonn) - Wer mit einem batterieelektrischen E-Auto (BEV) dazu beiträgt, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren, kann sich dafür mit einer Vergütung belohnen lassen. Um diese Vergütung für Kfz-Betriebe zugänglich zu machen, kooperiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit dem Startup ZusammenStromen GmbH. Auf deren Plattform geld-für-eAuto.de können sich Kfz-Betriebe ab sofort für einen speziellen Account für Kfz-Betriebe registrieren und sich mit wenigen Klicks eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen sichern.

Ausgangspunkt ist die Verpflichtung für die Mineralölindustrie, ihre THG-Minderungsquote von zurzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. Ein Schritt zum Ziel: der Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität, zum Beispiel von E-Auto-Fahrern oder Ladestromanbietern, in Form eines Quotenhandels. "Ab sofort können auch Kfz-Betriebe von der THG-Minderungsquote profitieren", sagt ZDK-Experte Christoph Stricker. "Gemeinsam mit der Plattform geld-für-eAuto.de organisieren wir die einfache und problemlose Abwicklung und eine sichere Vergütung für Autohäuser und Werkstätten." Denn der Gesetzgeber erlaubt das Pooling und den Handel der Zertifikate durch Dritte. "Zunächst können Betriebe die Vergütung für BEV-Eigenzulassungen aus dem Jahr 2021 geltend machen, im nächsten Jahr werden wir auch eine Lösung für Kundenfahrzeuge und öffentliche Ladestationen von Kfz-Betrieben bereitstellen", erläutert Stricker. "Hybrid-Fahrzeuge fallen übrigens nicht unter diesen Quotenhandel."

Jeder Autohändler oder Kfz-Betrieb kann sich unter dem Link https://geld-fuer-eauto.de/Register/kfz_betrieb registrieren. Hierbei wurde mit dem Startup ZusammenStromen ein Account entwickelt, der speziell auf die Bedürfnisse der Kfz-Betriebe in Deutschland zugeschnitten ist. Nach Registrierung kann die jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche einmalige Fahrzeugprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) gesichert werden. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet.

"Für die zahlreichen Autohäuser und Werkstätten haben wir eine branchenspezifische Lösung mit rechtssicheren Vertragsdokumenten entwickelt, damit auch Kfz-Betriebe neue Geschäftsmodelle im Bereich Elektromobilität erschließen können", beschreibt Luca Schmadalla, CEO des Plattformbetreibers ZusammenStromen GmbH, die Vorteile.

Im nächsten Schritt wird den Betrieben über die Plattform geld-für-eAuto.de auch die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Fahrzeuge der Kundinnen und Kunden ermöglicht werden. Über die Details werden der ZDK und die ZusammenStromen GmbH im ersten Quartal 2022 informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(sf)

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