Pressemitteilung | Bundestierärztekammer e.V. (BTK)

Tierärzte fordern weit greifende Maßnahmen gegen BSE

(Bonn) - "Nachdem jetzt offensichtlich ist, dass wir nicht auf einer "BSE-freien Insel" leben, müssen wir alle denkbaren Konsequenzen ziehen", erklärte Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Bundestierärztekammer. Der tierärztliche Dachverband befürwortet das Moratorium der Fütterung von Tiermehl und begrüßt die Ausweitung der BSE-Tests. "Dies sind zwei Maßnahmen, die in der jetzigen Situation nahe liegend und unumgänglich sind", so Pschorn. Gleichzeitig mahnte er, nicht nur die akute Krise zu bekämpfen, sondern auch weiter reichende Strategien zu entwickeln. "An erster Stelle muss dabei die Sicherheit des Menschen stehen - Kosten sind absolut nachrangig." Die Bundestierärztekammer sieht vor allem in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

Forschung
Forschung über BSE hat in Deutschland bisher kaum stattgefunden. Auch die Untersuchungen, die in stärker betroffenen Ländern - v.a. Großbritannien - gemacht wurden, lassen viele wichtige Fragen offen. Die Bundestierärztekammer fordert, jetzt die notwendigen Gelder für Forschung bereit zu stellen, die Projekte bundesweit zu koordinieren und die tierärztlichen Hochschulen und Fakultäten einzubeziehen. Besonders dringlich sind:

- Entwicklung von Testverfahren, die empfindlicher sind und infizierte Tiere in einem früheren Stadium erkennen können,

- Entwicklung von Testverfahren, mit denen der Erreger im lebenden Tier nachgewiesen werden kann,

- Untersuchungen über die Ausbreitung und Vermehrung des Erregers im Tier,

- Untersuchungen über eventuelle weitere Übertragungswege.

Tiermehle könnten nur dann möglicherweise wieder verfüttert werden, wenn die bisherigen Erkenntnisse, dass das in Deutschland angewandte Verfahren der Tierkörperbeseitigung den BSE-Erreger sicher abtötet, bestätigt worden sind.

Tests
Die Bundestierärztekammer hat Bund und Länder darum gebeten, die Einrichtung der notwendigen Laborkapazitäten zu fördern und zu unterstützen. Die Entnahme und Untersuchung der Proben sollte einheitlich geregelt werden:

- Amtliche Entnahme, um Verwechslungen und Täuschungen zu verhindern,

- Schutzkleidung bei der Entnahme der Proben,

- amtliche Kontrolle und schnellstmögliche Akkreditierung von privaten Labors.

Die Tests sollten so schnell wie möglich auch auf jüngere Schlachtrinder ausgedehnt werden. Neu entwickelte Testverfahren müssen möglichst schnell zum Einsatz kommen.

Tiermehl
Zurzeit sieht die Bundestierärztekammer im vollständigen Verbot aller Produkte aus der Tierkörperbeseitigung die einzige Lösung, um wirksam zu verhindern, dass tierisches Eiweiß an Wiederkäuer verfüttert wird - sei es durch versehentliche Verunreinigung oder durch absichtliche Beimengung. Eine Übergangsfrist, in der vorhandene Futterbestände aufgebraucht werden dürfen, wird der Gesetzgeber vermutlich einräumen müssen. Die Bundestierärztekammer fordert aber, nach Ablauf dieser Frist:
Die Bundestierärztekammer hat Bund und Länder darum gebeten, die Einrichtung der notwendigen Laborkapazitäten zu fördern und zu unterstützen. Die Entnahme und Untersuchung der Proben sollte einheitlich geregelt werden:

- landwirtschaftliche Betriebe umfassend darauf zu kontrollieren, dass keine tiermehlhaltigen Futtermittel mehr verfüttert oder gelagert werden,

- Futtermittel bei den Herstellern umfassend auf Verunreinigungen oder Beimengungen von Tiermehlen zu prüfen.

Für diese Kontrollen müssen Gelder und Personal bereit gestellt werden.

Verendete Tiere
Wie die enormen Kosten, die durch ein völliges Verbot von Tiermehl entstehen, zwischen Bund/Ländern, Landwirt, Fleischwirtschaft und Verbraucher aufgeteilt werden, ist noch ungeklärt. Die Bundestierärztekammer fordert hierzu, dass den Landwirten unbedingt eine volle Kostenerstattung bei der Entsorgung verendeter Tiere angeboten werden muss. Anderenfalls ist die Gefahr sehr hoch, dass Tierkadaver illegal entsorgt - beispielweise vergraben - werden.

Risikomaterial
Die so genannten Risikomaterialien wie z.B. Gehirn und Rückenmark müssen seit 1. Oktober bei allen über zwölf Monate alten Schlachtrindern unschädlich beseitigt werden. Das jüngste Rind, bei dem bisher der BSE-Erreger nachgewiesen werden konnte, war 20 Monate alt. Damit ist nach aktuellem Stand des Wissens eine Sicherheitsspanne vorhanden. Die Bundestierärztekammer fordert trotzdem, die Bestimmungen über die Entfernung von Risikomaterial auf alle Wiederkäuer jeden Alters auszudehnen. Damit werden wirksame Kontrollen erleichtert und zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher geschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundestierärztekammer e.V. (BTK) Oxfordstr. 10 53111 Bonn Telefon: 0228/725460 Telefax: 0228/7254666

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