Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
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Tipps der Wohnprofis zur Benutzung von Hausfluren und Treppen

(Berlin) - Hausflure und Treppen sind für die Bewohner eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Viele Mieter betrachten Hausflur und Treppen fast als Teil der eigenen Wohnung. Dabei kann die eigentliche Funktion, nämlich der Zugang zu den Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Nicht selten wird vergessen, dass Hausflure und Treppen auch als Fluchtweg im Falle von Gefahr, wie z. B. bei einem Feuer dienen.

Im Hinblick auf diese notwendigen Funktionen ergibt sich ganz selbstverständlich, dass im Flur und auf den Treppen im Grundsatz keine Sachen abgestellt werden dürfen. So sind z. B. Garderoben, Schuhe oder Schränke grundsätzlich nicht erlaubt. Sie gehören in die Wohnung. Ebenso wenig dürfen Dekorationsgegenstände wie z. B. Blumenkübel in Fluren und auf Treppen abgestellt werden.

Flure und Treppen dienen allen Bewohnern gemeinsam. Deshalb sind hier gegenseitige Rücksichtnahme sowie Absprachen und insbesondere die Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich. Es muss stets geklärt werden, was zulässig ist und was nicht.

Denn im Einzelfall können auch Dekorationen in Fluren zulässig sein, wenn die Aufstellung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, der Vermieter diese genehmigt und sie die Funktion als Zugang oder Fluchtweg nicht gefährden. Auch kann es in Einzelfällen gerechtfertigte Ansprüche für Mieter auf das Abstellen von Gegenständen in den Fluren geben. Dies gilt z. B. für Rollstühle oder Rollatoren, auf die einzelne Mieter angewiesen sind, oder auch für Kinderwagen von Mietern, wenn für diese Kinderwagen keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist. Gerade bei Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen müssen die anderen Bewohner Rücksicht und auch geringe Behinderungen in Kauf nehmen. Aber selbst in diesen Fällen dürfen die Funktionen Zugang und Fluchtweg im Flur und auf der Treppe nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Diese Fälle zeigen: Es kommt auf eine Interessenabwägung im Einzelfall an, so dass stets das Gespräch und der Interessensausgleich gesucht werden sollte.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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