Pressemitteilung | (tlv) thüringer lehrerverband

tlv: Klassenfahrten sind für Lehrer kein Privatvergnügen - Reisekosten müssen erstattet werden

(Erfurt) - Das Bundesarbeitsgericht stoppt mit seinem heutigen Urteil die Regelung des Reisekostenverzichts. Seit mehreren Jahren werden Klassenfahrten nur genehmigt, wenn die Lehrer ausdrücklich auf eine Reisekostenerstattung verzichten. "Wir erwarten jetzt, dass das Urteil auch in Thüringen zu einer schnellen Änderung dieser skandalösen Praxis führt.", kommentiert Rolf Busch, Landesvorsitzender des tlv, das Urteil.

Die Gerichtsentscheidung rückt die Verhältnisse zurecht. Eine Klassenfahrt ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Während der Klassenfahrt haben Lehrer keine Freizeit. Vielmehr bringen sie den Schülern die kulturelle Vielfalt näher und tragen die Aufsichtspflicht, die ebenfalls klar im Arbeitsvertrag geregelt ist. Klassenfahrten sind Dienstreisen, die entsprechend vom Dienstherren bezahlt werden müssen.

Seit nunmehr zehn Jahren kämpft der tlv gegen diese Ungerechtigkeit in Thüringen. Zuletzt hatte sich der tlv im Januar 2012 mit dem Anliegen an den Thüringer Kultusminister gewandt. Nach Anmahnung des tlv, erhielten wir am 21. März 2012 die Antwort. Dort hatte der Minister angekündigt, sich "um die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel im nächsten Haushalt einzusetzen".

Rolf Busch: "Wir erwarten jetzt, dass die Gelder im derzeit diskutierten Entwurf für Doppelhaushalt auch tatsächlich eingestellt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
tlv thüringer lehrerverband Pressestelle Tschaikowskistr. 22, 99096 Erfurt Telefon: (0361) 6021323, Telefax: (0361) 6021324

(tr)

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