Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten

(Berlin) - vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.

Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.

In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(sf)

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