Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

TÜV-Verband fordert zügige Verabschiedung des EU-Sorgfaltspflichtengesetzes

(Berlin) - Der TÜV-Verband begrüßt die Pläne der EU-Kommission, Anforderungen für ein verantwortliches Management von Lieferketten für in der EU tätige Unternehmen verbindlich zu machen. "Ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz, das neben Arbeits- und Menschenrechten auch umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten umfasst, ist längst überfällig", sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. "Es sollten jedoch nicht nur Anforderungen gestellt, sondern deren Einhaltung auch konsequent überprüft werden." Der TÜV-Verband begrüßt daher ausdrücklich, dass der EU-Gesetzesvorschlag unabhängigen Dritten eine wichtige Rolle zuweist. Petrich: "Audits und Zertifizierungen sind der Schlüssel für den Erfolg des Sorgfaltspflichtengesetzes. Sie schaffen das notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen Glieder der Lieferkette, unterstützen damit Unternehmen und Behörden und erhöhen die Transparenz für die Verbraucher:innen." Laut einer TÜV-Studie sehen 83 Prozent der deutschen Unternehmen ab 25 Mitarbeitenden die Entwicklung allgemeingültiger Standards für Sorgfaltspflichten und 73 Prozent die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen als wichtigste Vorteile eines Lieferkettengesetzes. Und 78 Prozent geben an, dass die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette von unabhängigen Stellen überprüft werden sollte. Die EU-Kommission hat im Frühjahr ihren lang erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt, den der TÜV-Verband jetzt in einer Stellungnahme ausführlich kommentiert hat.

Zügige Gesetzgebung notwendig

Trotz der aktuellen Herausforderungen - verursacht durch die Folgen der Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg - ist der Zeitpunkt für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz richtig. "Jedes dritte befragte Unternehmen gibt an, in den vergangenen Jahren seine Lieferketten neu ausgerichtet zu haben", sagt Petrich. "Der Ukraine-Krieg wird diesen Trend weiter verstärken. Unternehmen sind gut darin beraten, ihre bestehenden Lieferbeziehungen auf den Prüfstand zu stellen. Mit Blick auf die Zukunft muss das Sorgfaltspflichtengesetz jetzt soziale und ökologische Standards setzen, die langfristig geeignet sind, Ungerechtigkeiten in den globalen Wirtschaftsbeziehungen zu minimieren, Rechte von Menschen in Produktionsländern zu stärken und die Umwelt- und Klimakrise einzudämmen." Um Unternehmen schnell Planungssicherheit zu ermöglichen, sollten sich das EU-Parlament und der EU-Ministerrat um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren bemühen. Gleichfalls brauchen Unternehmen, insbesondere KMUs, finanzielle und politische Unterstützung während der Einführung des Gesetzes.

Die ausführliche Position des TÜV-Verbandes für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence) wurde in der aktuellen Stellungnahme zusammengefasst: https://www.tuev-verband.de/positionspapiere/corporate-sustainability-due-diligence

Alle Ergebnisse der Unternehmensbefragung finden Sie im dem Studienbericht "Nachhaltige Lieferketten - umweltschonend, sozial gerecht, wirtschaftlich erfolgreich".

Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V. Maurice Shahd, Leiter Kommunikation Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

(mw)

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