TÜV-Verband zum Abbruch der Trilog-Verhandlungen zum KI-Omnibus
(Berlin) - Der TÜV-Verband hat nach dem Scheitern der Trilog-Verhandlungen über den KI-Omnibus davor gewarnt, den horizontalen Ansatz AI Acts aufzugeben. "Wichtigstes Ziel des AI Acts ist es, die Risiken von Hochrisiko-KI-Systemen in verschiedenen Produktgruppen zu minimieren. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten bei der Verabschiedung des AI Acts verständigt und an diesem Ziel sollten sie festhalten", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. In den Trilog-Verhandlungen werde jetzt darüber diskutiert, bestimmte Hochrisiko-KI-Produkte wie Maschinen und Medizinprodukte aus dem AI Act zu streichen und irgendwann in sektoralen Einzelgesetzen zu regeln.
"Die Folgen eines Sektor-Exits wären eine jahrelanges Regulierungsvakuum ohne jeden Schutz für viele Hochrisiko-KI-Produkte und ein Flickenteppich an Einzelregelungen", sagt Bühler. "KI-Vorgaben müssten in zahlreiche Richtlinien und Verordnungen integriert werden - mit unterschiedlichen Standards, Verfahren und Fristen. Das Ergebnis wäre mehr statt weniger Bürokratie."
Auch industriepolitisch mache ein Sektor-Exit keinen Sinn. "Auf Basis des AI Acts werden in Europa derzeit die industriellen KI-Standards für den Weltmarkt entwickelt", sagt Bühler. "Fällt die gesetzliche Grundlage weg, kommen diese Prozesse zum Erliegen. Die Chance, auf diesem Gebiet eine globale Vorreiterrolle einzunehmen, wäre vertan."
Nicht zuletzt leistet der AI Act einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität Europas. Bühler: "Der AI Act schafft den ersten einheitlichen Rechtsrahmen weltweit uns setzt damit globale Maßstäbe für vertrauenswürdige KI. Dadurch positioniert sich Europa als Vorreiter und reduziert die Abhängigkeit von nicht-europäischen Technologien und Standards."
In den weiteren Trilog-Verhandlungen sind EU-Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament gefordert, klare Regeln für Hochrisiko-KI zu erhalten und den horizontalen Ansatz des AI Acts zu sichern. Die EU-Gesetzgeber müssen jetzt rasch an den Verhandlungstisch zurückkehren und Klarheit schaffen, ohne das Schutzniveau des AI Acts abzusenken
Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V., Maurice Shahd, Leiter(in) Kommunikation, Friedrichstr. 136, 10117 Berlin, Telefon: 030 760095-400
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