Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

TV-Gebühren / Freiberufler-Büros sind keine Heimkinos

(Berlin) - Bei der von 2007 an geplanten Erhebung von Rundfunkgebühren auf Computer sollen die Freien Berufe widersinnigerweise zur Kasse gebeten werden. BFB-Hauptgeschäftsführer RA Arno Metzler erläutert: "Viele Freiberufler verfügen heute über einen Computer. Fernseher findet man dagegen kaum in Praxen, Kanzleien und Büros. Anders als Privathaushalte, die ihren PC unentgeltlich neben dem registrierten Rundfunkgerät nutzen dürften, müssten viele Freiberufler ihren Computer deshalb anmelden und dafür den vollen Gebührensatz bezahlen.

Die Freien Berufe nutzen ihre Rechner aber nicht als Heimkino, sondern maßgebliches Arbeitsmittel. Die Erhebung einer Rundfunk-/Vergnügungsgebühr spräche der am Bildschirm erbrachten Leistung Hohn. Zudem ist es aberwitzig, Schulen, Betriebe und auch Freiberufler zunächst öffentlich gefördert "ans Netz" zu bringen, um die Nutzung der neuen Medien anschließend derart zu verteuern.

Dabei hätte die geplante "grundstücksbezogene" Erhebung der Rundfunkgebühr eine weitere Benachteiligung der Freien Berufe zur Folge: Während größere Betriebe die Abgabe auf Dutzende Computerarbeitsplätze umlegen könnten, müsste der Logopäde, Ergo-/ Physiotherapeut, Restaurator oder andere Freiberufler den gleichen Betrag für in der Regel nur ein einziges Gerät aufbringen.

Der Bundesverband der Freien Berufe hat diese Bedenken auch den Ministerpräsidenten sowie den Landtagsfraktionen vorgetragen. In unserem Schreiben an die Regierungs- und Fraktionschefs sprechen wir uns dafür aus, von der geplanten Computergebühr am besten ganz abzusehen, zumindest aber eine Belastung der beruflichen Nutzung zu vermeiden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: 030/284444-0, Telefax: 030/284444-40

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