Übermäßige Belastung des Handels vermeiden / Grundpreis-Richtlinie im Bundesrat
(Berlin) - Eine übermäßige Belastung des Handels durch zusätzliche Angabe eines Grundpreises für jeden Artikel muss nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) vermieden werden. Der DIHT fordert insbesondere die Übernahme der bisher bestehenden nationalen Ausnahmen, um den Handel nicht mehr als nötig zu belasten.
Der Schutzzweck der Richtlinie - die Information der Verbraucher - sei auch bei Übernahme der bestehenden Ausnahmen gewahrt. Im Bundesrat steht die Umsetzung der Grundpreis-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht am kommenden Freitag zur Beratung an. Der DIHT befürchtet, dass die neue Verordnung für große Verunsicherung beim Handel und den Kunden sorgen wird. Dem Entwurf mangele es insgesamt an einer klaren und verständlichen Ausdrucksweise. Für die Händler sei nicht auf Anhieb erkennbar, welche Waren zukünftig mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden müssten und welche nicht. Der Handel werde verpflichtet, bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, den Preis je Mengeneinheit, damit in 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben.
So müsse zukünftig bei einer Rolle Geschenkband von 20 m auch der Preis je Meter angegeben werden. In bestimmten, allerdings begrenzten Fällen hatten die Händler zwar auch schon bisher den Grundpreis angeben müssen. Die nun diskutierte neue Verordnung enthalte jedoch deutlich schärfere Vorschriften als bisher. Die bisher bestehenden nationalen Ausnahmen von der Grundpreisauszeichnung sollen nicht alle in die neue Verordnung übernommen werden.
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