Pressemitteilung | Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI)

Übernahmegesetz: Emittenten votieren gegen Neutralitätspflicht

(Frankfurt) - Mit Zweidrittelmehrheit lehnen die im DAX 100 notierten deutschen Gesellschaften die im geplanten Übernahmegesetz enthaltene so genannte „Neutralitätspflicht“ ab. Diese verbietet dem Vorstand einer Zielgesellschaft Handlungen, die den Erfolg des Angebots verhindern könnten. Gegen derartige Verteidigungsbeschränkungen votierten in einer vom Deutschen Aktieninstitut e.V. (DAI) durchgeführten Umfrage 67 % der börsennotierten Unternehmen. Sowohl für die im DAX 30 notierten großen Gesellschaften wie auch für diejenigen im MDAX ergaben sich identische Werte.

An der Frage der Neutralitätspflicht war bereits am 4. Juli 2001 die EU-Übernahmerichtlinie im Europäischen Parlament gescheitert. Insbesondere war kritisch angemerkt worden, dass in zahlreichen EU-Staaten noch Verteidigungsmöglichkeiten gegen Übernahmeversuche existieren, die in Deutschland bereits 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) abgeschafft wurden.

Diese Position teilen auch die deutschen Emittenten. Nur 13 % lehnen eine Stillhaltepflicht der Leitungsorgane grundsätzlich ab. Allerdings befürworten 53 % nur solange Verteidigungsmöglichkeiten, bis auch in anderen EU-Staaten weiterhin bestehende Übernahmehindernisse, z. B. Mehrfach-, Höchststimmrechte und „golden shares“ wie in Deutschland abgeschafft werden.

„Damit wird einmal mehr deutlich, dass es den Emittenten nicht um ein Übernahmeverhinderungsgesetz in Deutschland, sondern um Chancengleichheit in Europa geht“, kommentiert Prof. Rüdiger von Rosen, geschäftsführender Vorstand des DAI, die Ergebnisse. „Solange es in Europa noch gravierende Unterschiede bei Abwehrmöglichkeiten gibt, darf der Gesetzgeber unsere Unternehmen nicht einseitig schutzlos stellen. Dies schadet auch den Aktionären. Angegriffene Gesellschaften müssen auch in der Zeit bis zu einer etwaigen Hauptversammlung durch ihre gesetzlichen Organe, Vorstand und Aufsichtsrat, handlungsfähig bleiben. Letztlich muss Brüssel für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Das eindeutige Votum der führenden deutschen Gesellschaften ist dafür ein wichtiges Signal.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) Börsenplatz 5 60313 Frankfurt Telefon: 069/929150 Telefax: 069/9291512

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