Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Überregulierung im Antidiskriminierungsgesetz vermeiden

(Berlin) - Schutz vor Diskriminierung ja - Überregulierung per Gesetz nein. So die Reaktion des Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierungen. Das Gesetz steht am 21. Januar zur Beratung im Deutschen Bundestag an.

Der europäische Gesetzgeber verfolgt das Ziel, europaweit gleiche Rahmenbedingungen für den Schutz vor Diskriminierungen zu schaffen. Dieses Ziel wird vom Handwerk unterstützt. Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht darf jedoch im Ergebnis nicht zu einer Überregulierung führen. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind damit überfordert, zusätzlich zu bereits bestehenden umfassenden Regelungen im deutschen Recht die vorgesehenen Vorschriften umzusetzen. Das gilt etwa für das hohe Prozessrisiko bei zukünftigen Einstellungsgesprächen, das gilt beispielsweise auch für den Nachweis bei Verkauf oder Vermietung eines knappen Gutes keinen Bewerber diskriminiert zu haben.

Ein Problem gerade für kleine Betriebe ist auch der nun erforderliche enorme Dokumentationsaufwand, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass nicht diskriminierend gehandelt wurde. Erst kürzlich hat der nationale Gesetzgeber für kleine und mittlere Handwerksunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Kündigungsschutzgesetz eine Erleichterung geschaffen.

Im Gegensatz zu anderen, insbesondere den angelsächsischen Ländern, kennt Deutschland bereits weitgehende Arbeitnehmerschutzrechte. Es ist also überzogen, im deutschen Recht jetzt über die von der europäischen Richtlinie aufgestellten Forderungen deutlich hinauszugehen. Im Handwerk träfe dies im übrigen Betriebe, die bereits vorbildliche Arbeit im Bezug auf die Gleichstellung leisten - etwa bei der Integration verschiedener ethnischer Gruppen, der Förderung von Teilzeitarbeit gerade für Frauen im Beruf oder die im Bezug auf Frauen in Führungspositionen weit vor allen anderen Wirtschaftsbereichen liegen.

Das Antidiskriminierungsgesetz würde den Bürokratieaufwand für die Betriebe wieder deutlich steigern. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu den Erklärungen der Bundesregierung, Bürokratieabbau voranzubringen. Das Handwerk erwartet einen Abbau von Belastungen und keine weiteren Erschwernisse.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460

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