Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

"Umfassendes PFAS-Verbot hätte verheerende Wirkung"

(Frankfurt am Main) - Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) kommen in der Produktion insbesondere dort zum Einsatz, wo extreme Bedingungen herrschen: hohe Temperaturen, starker Abrieb oder aggressive chemische Bedingungen. Damit sind sie unverzichtbar für wichtige Technologien der Energiewende, zum Beispiel die Herstellung von Brennstoffzellen, Wärmepumpen, Solaranlagen oder Wasserstoffelektrolyseure. Ein so umfassendes PFAS-Verbot, wie es die EU nun aufgrund von Umweltgefahren im Bereich der Konsumentenprodukte (Skiwachse, Teflonpfannen oder Outdoor-Jacken) plant, hätte in der Industrie daher verheerende Wirkung.

Es wäre ebenso überzogen, wie unbegründet. Denn eine ganze Reihe von PFAS, die sogenannten "polymers of low concern", sind nach Einschätzung der OECD keine Gefahr für die Umwelt und müssen daher von einem Verbot ausgenommen werden, fordert der VDMA in einem neuen Positionspapier. Dies gilt umso mehr, als die EU das Verbot ohne ausreichende wissenschaftliche Basis plant. "Eine fundierte Risikobewertung der 10.000 Stoffe wurde nicht vorgenommen, hier soll einfach alles über den gleichen Kamm geschert werden", warnt Dr. Sarah Brückner, Leiterin VDMA Umwelt und Nachhaltigkeit.

Hinzu kommt, dass die EU mit diesem Verbot ein klassisches Eigentor schießen würde. Denn es gibt keine standardisierte Analysemethode, um Produkte mit PFAS zu ermitteln, die nach Europa importiert werden. Auch entsprechende Informationen in den Lieferketten fehlen. "Im Ergebnis würde das geplante Verbot bedeuten, dass europäische Produzenten auf PFAS verzichten müssten, während Konkurrenten aus Nicht-Euro-Ländern die Stoffe weiterhin verwenden und sich damit erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten", erläutert Dr. Brückner.

Der VDMA fordert daher:

- Eine differenzierte Regulierung der PFAS- Stoffe, die auf einer wissenschaftlichen Basis beruht,

- eine generelle Ausnahme vom Verbot für Polymere "of low concern", die nachweislich ungefährlich sind,

- eine Ausnahme vom Verbot für PFAS-Produkte, die nicht mit der Umwelt in Berührung kommen (zum Beispiel, weil sie im Inneren einer Maschine verbaut sind),

- eine deutlich längere Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Verbots als die angedachten 18 Monate,

- eine sehr viel längere oder unbefristete Zeit, in der PFAS-Stoffe für Ersatz- und Verschleißteile für bereits im Markt vorhandene Maschinen und Anlagen genutzt werden dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Holger Paul, Leiter Kommunikation Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

(mw)

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