Pressemitteilung | (DVTM) Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.

Umsetzung der Button Lösung bei Online Käufen: Positives Ergebnis beim aktuellen DVTM Screening / Der DVTM stellt Analyse über die Gesetzeskonformität bei Online Einkäufen vor

(Düsseldorf) - Im August 2012 trat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass ein Kunde vor einer Online-Bestellung eindeutig über die wesentlichen Merkmale seiner Bestellung informiert werden muss. Neben dem Hinweis über die Zahlungsverpflichtung muss insbesondere der finale Bestell Button gut zu sehen und eindeutig beschriftet sein.
Das aktuelle DVTM Markt-Screening (www.dvtm.net) zeigt auf, dass dieses Gesetz flächendeckend angewendet und weitestgehend gesetzeskonform umgesetzt wird.

Neben der übersichtlichen Gestaltung der Websites erhalten Verbraucher ausführliche weiterführende Angaben über ihre Bestellung, bevor diese über den bei allen Anbietern gut sichtbaren und eindeutig beschrifteten Bestell Button ausgelöst wird.
"Verbraucher werden insgesamt vorbildlich über Ihre Online-Bestellung informiert. Allerdings haben wir auch einige Nachlässigkeiten, insbesondere bei den Steuer-Angaben, festgestellt. Unser Screening soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihren Informationspflichten noch besser nachkommen", so Renatus Zilles, DVTM-Vorstandsvorsitzender.
Bei rund 20 Prozent der untersuchten Websites fehlt der Hinweis auf die im Preis enthaltenen Steuern. Dadurch entstehen für den Verbraucher zwar keine Nachteile, jedoch werden die Gesetzesvorgaben nicht korrekt umgesetzt. Der DVTM hat die Unternehmen bereits informiert.

Quelle und Kontaktadresse:
DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V. Pressestelle Birkenstraße 65, 40233 Düsseldorf Telefon: (0211) 311209-0, Fax: (0211) 311209-30

(cl)

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