Umsicht beim sommerlichen Lüften erspart Ärger mit der eigenen Versicherung / Einbrecher kommen auch bei Sonnenschein
(Henstedt-Ulzburg) - Wer an den schönen Sommertagen die Fenster oder die Terrassentür gern sperrangelweit öffnet, um Licht, Sonne und Luft hereinzulassen, sollte Haus oder Wohnung nicht unbeaufsichtigt lassen. Denn sonst lockt er möglicherweise lichtscheues Gesindel an. Die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, warnt vor allzu sorglosen Frischluftfreuden: Einbrecher lauern gerade an warmen Sommertagen darauf, freien Zugang zu bekommen. Da kann es ganz schnell zu Ärger mit der eigenen Versicherung kommen.
Wer durch offene Fenster oder Terrassentüren unerbetenen Besuch einlädt, schaut beim Schadensfall in die Röhre, weil man nämlich nur gegen Einbruch, nicht aber gegen einfachen Diebstahl versichert ist.
Leer gehen meist auch Verbraucher aus, die Fenster auf Kipp stellen, sagt Versicherungsfachwirtin Bianca Höwe vom BdV. Denn dann handelt man nach dem Verständnis mancher Hausratversicherer möglicherweise grob fahrlässig. Höwe empfiehlt: Um Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder den Gang vors Gericht zu vermeiden, sollten beim Verlassen des Gebäudes alle Türen und Fenster fest geschlossen werden. Auch bei persönlicher Anwesenheit in Haus oder Wohnung sollten nur Fenster und Türen geöffnet werden, die ständig im Auge behalten werden können.
BdV-Tipp: Es gibt Gesellschaften, die auch im Falle der groben Fahrlässigkeit zahlen. Vorher beim eigenen Versicherer nachzufragen, kann sich im Falle eines Falles auszahlen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
(bl)
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