Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Unabhängigkeit bleibt auf der Strecke

(München) - Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! Als Minnesänger von Commerz- und HypoVereinsbank versuchen sich TÜV und Dekra. In die von Ihnen angestimmte Melodie "wider den Pfusch am Bau" mischen sich jedoch unüberhörbar Misstöne. Selbst ein noch so intensives Stakkato aus Anzeigen und Interviews kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß Pauschalangebote und Koppelgeschäfte einen Haken haben. Illusorisch bleibt Verbraucherschutz am Bau ohne die Unabhängigkeit der Prüfungs- und Beratungsleistung. Für freiberufliche Beratende Ingenieure undenkbar, gilt es für angestellte Prüfer von TÜV und Dekra täglich den Spagat zwischen persönlichem Qualitätsdenken, Interessen der Großorganisation und der finanzierenden Bank zu vollbringen.

Für eine individuelle Beratung des Bauherrn bleibt im ‚Qualitätspaket‘ von Banken und gewerblichen Prüforganisationen kaum Platz. Dies belegt auch die standardmäßig geringe Zahl der Begehungen und Abnahmen von TÜV und Dekra. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte von Anfang an neutralen Sachverstand einbeziehen. Diesen könnten etwa die rund 2.000 freiberuflichen und unabhängigen Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau einbringen.

Zum Angebot der Beratenden Ingenieure und Sachverständigen zählen auch die Beratung bei Haus- und Grundstücksfragen, ein Check von Planungsunterlagen und Baubeschreibung, Beurteilung von Gebrauchtimmobilien, Wertermittlungen von Grundstücken, Gütefeststellung nach Bauphasen oder Baugrunduntersuchungen. Auf Wunsch des Bauherren prüfen die freiberuflichen Beratenden Ingenieure auch, ob Preis und Leistung der eingekauften Bauarbeiten in angemessenem Verhältnis stehen. Da jeder Investor andere Schwerpunkt setzt, werden im Gespräch Leistungsumfang und -inhalte gemeinsam festgelegt.

Darüber hinaus bieten Beratende Ingenieure eine umfassende und auf die Wünsche der Kunden zugeschnittene baubegleitende Qualitätssicherung an. Als Ass im Ärmel des Bauherrn treten die Fachleute auch vor Gericht auf, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Abgesichert ist der Bauherr im Falle eines Falles auch durch die Haftpflichtversicherung, die jeder Beratende Ingenieur vorhält.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau Pressestelle Dr. Jörg Meyer-Hesseln Einsteinstr. 1-3 81675 München Telefon: 089/4194340 Telefax: 089/41943420

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