Unternehmen sichern duales Entsorgungssystem für Verpackungen
(Berlin) - Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Unternehmen haben die neuen gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ergeben, erfüllt. Das privatwirtschaftlich organisierte haushaltsnahe Verpackungssystem ist damit gesichert.
Erste Zahlen zur sogenannten Vollständigkeitserklärung (VE), mit der die Wirtschaft ihre gesetzliche Verpflichtung nachweisen muss, belegen dies. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der das VE-Register betreibt, haben bereits knapp eine Woche nach dem gesetzlichen Hinterlegungstermin 1. Mai 2010 über 2.500 Unternehmen eine VE abgegeben. Das sind bereits mehr als bei der letzten VE im ganzen Jahr (2.437). Dies ist auch ein Verdienst der Industrie- und Handelskammern, die in den letzten Monaten Unternehmen intensiv über die neuen Vorschriften informiert und beraten haben.
Ebenfalls positiv: Die Zahl der Unternehmen, die sich für eine Beteiligung an den dualen Systemen entschieden haben, hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht: Waren es 2008 noch rund 17.500 Unternehmen so sind es 2009 schon fast 58.000 Unternehmen gewesen. Darüber hinaus zeigen erste Daten, dass 91 Prozent der Verpackungen über die dualen Systeme entsorgt werden, 9 Prozent werden über die neuen Branchenlösungen entsorgt.
Der DIHK geht davon aus, dass es im Laufe der nächsten Wochen noch eine Reihe von "Nachzüglern" im VE-Register (www.ihk-ve-register.de) geben wird. Das Register wird deshalb noch eine Zeitlang offen bleiben. Die Landesvollzugsbehörden sind aufgefordert, Unternehmen, die nicht rechtzeitig melden konnten, nicht gleich mit einem Bußgeld zu belegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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