Unternehmenssteuerreform: Mittelstandslücke muss geschlossen werden
(Berlin) Die mit der heute (14. März 2007) vom Bundeskabinett verabschiedeten Unternehmenssteuerreform angestrebten Ziele der Eigenkapitalstärkung und Investitionserleichterung sind für unsere Betriebe ein gutes und richtiges Signal. Das Handwerk vertraut darauf, dass die Bundesregierung diese Ziele mit wirksamen Instrumenten erreicht. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Dazu bedarf es noch grundlegender Nachbesserungen im Bereich der Entlastung von Personenunternehmen."
Positiv ist die Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften von heute rund 39 Prozent auf künftig rund 30 Prozent. Davon profitieren auch 200.000 Handwerksbetriebe, die als GmbH firmieren. Auch die vorgeschlagenen Änderungen bei der Gewerbesteuer mit verbessertem Anrechnungsfaktor, verminderter Gewerbesteuermesszahl und einem neuen Hinzurechnungsfreibetrag für Fremdfinanzierungsaufwand bedeuten eine Verbesserung gegenüber dem derzeit geltenden Recht.
Für die Personenunternehmen ist die beabsichtigte Verbesserung von Eigenkapitalausstattung und Investitionsmöglichkeiten von erheblicher Bedeutung. Mit dem Kabinettsbeschluss wird dieses Ziel jedoch noch nicht erreicht. So werden auf der Grundlage der jetzt vorgesehenen Regelung wohl nur wenige große Personenunternehmen vom Instrument der Thesaurierungsrücklage und - ausgehend vom bisherigen Anwendungsbereich - maximal 10 Prozent der mittelständischen Betriebe vom so genannten Investitionsabzugbetrag gemäß § 7 g EStG Gebrauch machen.
Der Zwang, Entnahmen zunächst aus der Thesaurierungsrücklage tätigen zu müssen, ohne auf bereits vollständig progressiv versteuertes Altkapital zurückgreifen zu können, ist für die ganz überwiegende Mehrzahl der Personenunternehmen kein gangbarer Weg. Sie müssen dadurch auch in wirtschaftlich mageren Jahren zusätzlich zur bezahlten Einkommensteuer immer eine 25prozentige Abgeltungssteuer zahlen. Auch der jetzt vorgesehene Anwendungsbereich des Investitionsabzugsbetrags bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. So sieht der Kabinettsbeschluss nach wie vor als Voraussetzung für den Investitionsabzugbetrag ein Betriebsvermögen bis zu 210.000 Euro vor. Dies ist völlig unzureichend, da die ganz überwiegende Mehrheit der Betriebe schon allein aufgrund des Wertes ihres Betriebsgrundstücks über ein deutlich höheres Betriebsvermögen verfügt.
Um das Ziel einer Entlastung von möglichst vielen Personenunternehmen zu erreichen, bedarf es daher einer veränderten Entnahmeregelung bei der Thesaurierungsrücklage sowie des Verzichts auf die betriebsgrößenbezogene Begrenzung des Investitionsabzugsbetrags. Die Betriebe brauchen ein echtes Wahlrecht zwischen zwei wirksamen Instrumenten.
"Ohne solche Korrekturen - wie sie auch der Wirtschaftsminister fordert - droht der Reform eine Mittelstandslücke", sagt ZDH-Präsident Kentzler. Eine Nachbesserung ist finanzierbar, da das Finanztableau des Bundesfinanzministeriums für beide Instrumente knapp 5 Milliarden Euro an steuerlichen Mindereinnahmen vorsieht. Mit den jetzigen Regelungen wird dieses Volumen jedoch nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Kentzler: "Dies kann nicht das Ergebnis einer Steuerreform sein, die den Jobmotor Mittelstand stützen soll."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
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Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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