Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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Unternehmenssteuerreform: Nachbesserungen für Personenunternehmen nötig

(Berlin) - Zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf für eine Unternehmenssteuerreform erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) folgendes:

"Ziele und zentrale Eckwerte der Unternehmenssteuerreform sind für unsere Betriebe ein gutes Signal. Im Detail sind jedoch Nachbesserungen nötig, damit gerade mittelständische Personenunternehmen bessere Rahmenbedingungen zur Bildung von Eigenkapital bekommen.

Positiv ist die Senkung der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von heute 39 Prozent auf künftig unter 30 Prozent. Davon profitieren auch rund 200.000 Handwerksbetriebe, die als GmbH firmieren. Auch die Neujustierung der Gewerbesteuer mit verbessertem Anrechnungsfaktor, verminderter Gewerbesteuermesszahl und neuem Hinzurechnungsfreibetrag für Fremdfinanzierungsaufwand bedeutet per Saldo eine Verbesserung gegenüber dem derzeit geltenden Recht.

Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, mit den Instrumenten der Thesaurierungs- und der Ansparrücklage die Bildung von Eigenkapital bei Personenunternehmen steuerlich zu begünstigen. Gut gemeint ist aber noch lange nicht gut gemacht. So bedeutet der Zwang, Entnahmen zunächst aus der Thesaurierungsrücklage tätigen zu müssen, dass Betriebe in wirtschaftlich mageren Jahren darauf zusätzlich zur bereits gezahlten Einkommensteuer eine 25prozentige Abgeltungssteuer zahlen müssen. Ich erwarte daher, dass Personenunternehmen vom Instrument der Thesaurierungsrücklage kaum Gebrauch machen werden. Hier muss der Referentenentwurf nachgebessert werden. Entnahmen müssen auch in Zukunft immer aus dem bereits (voll versteuerten) Eigenkapital - d.h. ohne Nachversteuerung - möglich bleiben.

Darüber hinaus muss der Kreis der Betriebe, die die Ansparrücklage gemäß § 7 g EStG anwenden können, erweitert werden. Nur so kann verhindert werden, dass gerade ertragsschwächere Personenunternehmen von den Entlastungswirkungen der Reform abgeschnitten werden. Hier sollte auf das Betriebsgrößenmerkmal "Betriebsvermögen" zur Inanspruchnahme der Ansparrücklage verzichtet werden.

Die Betriebe brauchen auch ein echtes Wahlrecht zwischen zwei wirksamen Instrumenten, der Thesaurierungs- und der Ansparrücklage. Nur so kann die Unternehmenssteuerreform ihrem Ziel gerecht werden und die Rahmenbedingungen zur Bildung von Eigenkapital für alle Betriebe nachhaltig verbessern."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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