Unternehmensteuerrefom für mittelständische Unternehmen nachbessern
(Berlin) - Die Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, und des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, appellierten in einem Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Unternehmensteuerreform so weiter zu entwickeln, dass die mittelständisch geprägten Unternehmen des Handwerks und der Land- und Forstwirtschaft genauso wie die Großunternehmen entlastet werden. Der derzeitige Entwurf des Steuersenkungsgesetzes mit der Unternehmensteuerreform, zu dem in der nächsten Woche eine Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stattfinden wird, benachteilige die Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Handwerk und in der Land- und Forstwirtschaft und sei nicht als steuergerecht zu vermitteln. In einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Verbände ihre Vorstellungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Unternehmensteuerreform den Bundesministern Eichel, Müller und Funke unterbreitet.
Phillipp und Sonnleitner betonen in ihrem Kanzlerschreiben, dass sie die Vorschläge der Bundesregierung unterstützen, die zur Verringerung der Steuerlast, zu mehr Steuergerechtigkeit sowie zu einer nachhaltigen Förderung von Wachstum und Beschäftigung führen würden. Gerade die Unternehmen im Handwerk und in der Land- und Forstwirtschaft benötigten dringend eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und eine spürbare Rückführung der Steuerbelastungen. Die derzeitigen Vorschläge der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform stellten jedoch "eine Reform für Kapitalgesellschaften" dar. Sie verfehlten die für Einzelunternehmer und Personengesellschaften vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen und stellten "keine echte Alternative" dar, urteilten Philipp und Sonnleitner. Es müsse daher nicht verwundern, dass der "Unmut im Handwerk und in der Landwirtschaft über die Pläne der Bundesregierung sehr groß und eine Verbitterung erkennbar ist". Für die überwiegende Zahl der Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Handwerk und in der Land- und Forstwirtschaft werden die Steuersätze nur schrittweise bis 2005 gesenkt; sie müssen andererseits aber ab 2001 eine Vielzahl von Gegenfinanzierungsmaßnahmen mittragen. Die Kapitalgesellschaften dagegen sollen zum 1. Januar 2001 eine absolute Senkung der Steuerlast auf 25 Prozent erhalten. Auch sei es für einen Einzel- oder Mitunternehmer beispielsweise nur schwer nachvollziehbar, dass einerseits Veräußerungsgewinne bei Kapitalbeteiligung großer Unternehmen steuerfrei gestellt werden sollten, andererseits dringend notwendige Umstrukturierungen und Betriebsübergaben bei Personenunternehmen weiterhin steuerlich hoch belastet blieben.
Obwohl Einzelunternehmer und Personengesellschaften eine der tragenden Säulen des deutschen Unternehmertums darstellten, was durch die uneingeschränkte Haftung des Unternehmers und die Identifikation mit seinem Unternehmen dokumentiert werde, blieben die derzeitigen Vorschläge zur Unternehmensteuerreform "reine Hilfskonstruktionen", die das Steuerrecht nicht transparenter und einfacher werden ließen, stellten Philipp und Sonnleitner fest. Mehr als 80 Prozent der selbständigen Handwerker sowie der Land- und Forstwirte hätten einen Gewinn unterhalb von 100.000 DM. Eine nachhaltige Entlastung dieser Unternehmen könne somit nur über eine spürbare und sofortige Senkung des Einkommensteuertarifes erfolgen. Philipp und Sonnleitner forderten, auf die Streichung der Sonder- und Ansparabschreibung zu verzichten, um den wachstumswilligen und investitionsstarken Betrieben ein Signal zu geben, dass die Bundesregierung die Gruppe dieser Unternehmen bei der zukünftigen Unternehmensbesteuerung unterstützen wolle. Schließlich sei die Unternehmensteuerreform für die gesamte deutsche Wirtschaft das zentrale Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode, betonten beide Präsidenten.
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