Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
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„Unzumutbare Mehrbelastungen!“ / DRV kritisiert geplante GEZ-Gebühren für internetfähige PCs

(Berlin) - „Dass für Bürocomputer mit Internetzugang GEZ-Gebühren gezahlt werden sollen, ist von der Sache her abwegig und bedeutet für die Unternehmen der Reisebranche eine unzumutbare Mehrbelastung“, kritisierte Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV), die geplante Erweiterung der Gebührenpflicht auf internetfähige Personal Computer (PC). „Wir fordern die politisch Verantwortlichen daher auf, diese zusätzliche Gebührenpflicht zu streichen“, so Laepple.

Die erweiterte Rundfunkgebührenpflicht würde bei den Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einer Mehrbelastung von bis zu 5,5 Millionen Euro führen. Dies gelte allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) pro Büro nur einen PC belasten würde und die TV-Rundfunkgebühr in Höhe von 204,36 Euro pro Jahr anfiele. Besonders stark betroffen wären die 16.300 Reisebüros bzw. Reisevertriebsstellen und darüber hinaus rund 10.000 Reiseheimverkäufer, so genannte Home Travel Agents.

Es sei, so Laepple, generell nicht nachvollziehbar, dass Reiseunternehmen für ihre internetfähigen PCs, die in erster Linie der Recherche, der Datenerfassung und -verarbeitung dienten, Rundfunkgebühren zahlen sollen.

Kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin der Branche nutzen den PC als Radio- oder Fernsehgerät.

„Eine zusätzliche Mehrbelastung für die Unternehmen der Reisebranche lehnen wir strikt ab. Gerade Reisebüros, deren Margen nur zwischen 0,3 und 1 Prozent liegen, könnten diese Mehrausgaben nicht schultern“, betonte Laepple.

Hintergrund: Aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages soll ab 1. Januar 2007 eine erweiterte Gebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte eingeführt werden. Erstmals soll die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für internetfähige Computer, die als neuartige Rundfunkempfangsgeräte definiert werden, pro Betriebsstätte eine monatliche Gebühr von 17,03 Euro erheben. Bislang galt die Gebührenpflicht für Radios und Fernsehgeräte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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