Pressemitteilung | Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Urteil zu Elternunterhalt ist sozial ausgewogen und gerecht

(Berlin) - „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Elternunterhalt ist zu begrüßen, weil es die Ausgewogenheit gegenseitiger Verpflichtungen zwischen den Generationen sichert“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, zu dem Urteil, mit dem die Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Umfang von Unterhaltsverpflichtung einer 66-jährigen Rentnerin gegenüber ihrer pflegebedürftigen Mutter entschieden haben (Urteil vom 07.06.2005, 1 BvR 1508/96).

Der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität unterstrich, dass das Urteil gesellschafts- und sozialpolitisch wichtig sei, weil es dazu beitrage, soziale „Härtefälle“ zu vermeiden. „Es kann nicht sein, dass jemand für seine älteren Angehörigen aufkommt und dadurch selbst in Not gerät. In solchen Fällen muss die Solidargemeinschaft bereit sein, Hilfe und finanzielle Unterstützung zu gewähren.“

Niederland betonte zugleich, dass das Urteil keinen Freibrief darstelle, sich nicht mehr um Ältere zu kümmern. Es sei keineswegs als eine Abkehr vom Prinzip der Generationensolidarität zu werten.

„Die Volkssolidarität hat in ihren Eckpunkten für eine Reform der Pflegeversicherung auch deshalb eine Erneuerung der Finanzbasis für die Pflege gefordert, weil die Belastungen für Angehörige nicht mehr ausreichend abgefedert werden. Vor allem bei Heimbewohnern steigt der Anteil der von Sozialhilfe-Abhängigen wieder an. Die Einführung einer Bürgerversicherung auch in der Pflege, ein steuerfinanzierter Zuschuss zur Pflege sowie die Rückverlagerung medizinischer Pflegeleistungen in die Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns Kernpunkte, um die zu erwartenden Belastungen solidarisch und nachhaltig finanziell abzusichern. Damit wäre es zugleich möglich, Pflegeleistungen und -qualität zu verbessern“, erklärte Niederland.

Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V. Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin Telefon: 030/27897100, Telefax: 030/27593959

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