Urteil zum Brillenvertrieb durch Augenärzte ist rechtskräftig
(Düsseldorf) - Das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle vom 8. April 2010 in dem Verfahren Dr. Hervatin ist rechtskräftig. Das hat die Recherche des Zentralver-bandes der Augenoptiker (ZVA) sowohl beim OLG Celle als auch beim Bundesge-richtshof (BGH) ergeben.
Nach dem Urteil im April hatte für den beklagten Augenarzt noch die Möglichkeit bestanden, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Auch dem Prozess-bevollmächtigten der Wettbewerbszentrale ist nichts von einer entsprechenden Beschwerde bekannt, die ohnehin praktisch keine Erfolgschancen gehabt hätte. Somit kann der für den ZVA erfolgreiche Prozessverlauf uneingeschränkt dazu verwendet werden, vergleichbare Kooperationsmodelle anderer Augenärzte anzugreifen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte dem Augenarzt aus Niedersachsen verboten, seine Patienten an einen bestimmten Augenoptiker ohne hinreichenden Grund zu verweisen.
Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 9. Juli 2009 bestätigt. In seiner Begründung hatte das OLG darauf hingewiesen, dass sich aus den vorgelegten Patientenerklärungen des niedersächsischen Arztes - anders als dieser es darstellen wollte - kein hinreichender Grund für eine Verweisung des Patienten zu einem bestimmten Augenoptiker ergebe.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)
Gabriele Gerling, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35
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