Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Urteile zur Mieterhöhung / BGH bestätigt Vermieterrechte

(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat heute (16. November 2009) zwei Urteile zum Mieterhöhungsverfahren veröffentlicht, die zugunsten der Vermieter weitere Klarheit zur Beifügungspflicht beim Mietspiegel und zum maßgebenden Mietwert bei der Bezugnahme auf eine Mietspanne schaffen.

Im Urteil vom 30. September 2009 (VIII ZR 276/08) bestätigt der BGH, dass einem Mieterhöhungsverlangen ein Mietspiegel nicht beigefügt werden muss, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Im entschiedenen Fall ist festgestellt worden, dass ein Mietspiegel auch dann allgemein zugänglich ist, wenn er weder kostenlos von der betreffenden Kommune abgegeben noch zur Einsicht bereit gehalten wird und auch nicht im Internet abgerufen werden kann, jedoch über eine geringe Schutzgebühr beim Vermieter- oder Mieterverein erworben werden kann.

Im Urteil vom 21. Oktober 2009 (VIII ZR 30/09) hat der BGH festgestellt, dass der Vermieter die Anhebung der Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der konkreten Vergleichsmiete anheben darf. Dies gilt auch, wenn die Mietzinsspanne für die Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten ermittelt worden ist. Der Vermieter muss sich nicht auf den Mittelwert oder gar den unteren Spannenwert beschränken. Denn auch der obere Spannenwert liegt noch innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, bewertet die beiden Urteile als praxisgerechte Klarstellung der gesetzlichen Vermieterrechte beim Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. "Die teilweise Vermieter benachteiligende Auslegung des Mieterhöhungsrechts durch verschiedene Instanzgerichte wird mit diesen Urteilen bei zwei wichtigen Sachverhalten korrigiert, ohne die berechtigten Mieterinteressen außer Acht zu lassen", erklärte Freitag.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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