USA unterliegen vor der WTO
(Bonn) - Die USA vermitteln nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gerne den Anschein, in der Frage eines freien und ungestörten Welthandels mustergültig zu sein. Allzu oft werden die Europäische Union und andere Länder von den Amerikanern an den Pranger gestellt, mit dem Vorwurf, den freien Handel von Waren und Dienstleistungen zu behindern, so der Verband. Hiermit werden wiederum einseitige amerikanische Handelsbarrieren begründet, bei der dann sensible Produkte der europäischen Wirtschaft von der amerikanischen Seite mit hohen Importtarifen oder Importbeschränkungen belegt werden.
Der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission über Handelsbarrieren in den USA kommt nach Informationen des DBV zu einem ganz anderen Bild. So werden Unternehmen aus der EU in den USA mit einem ausgeklügelten System von Investitionshemmnissen und Handelsbeschränkungen konfrontiert. Dabei spielten die USA auf einer breiten Klaviatur von Maßnahmen. Diese reichen von klassischen Importtarifen über hygienische Anforderungen für Produkte bis hin zu illegalen Exportbegünstigungen. Die EU-Kommission sei nicht bereit, so der Bauernverband, solches amerikanisches Handelsgebaren zu akzeptieren.
So habe die EU-Kommission in elf Fällen in Genf bei der WTO ein sogenanntes Panel-Verfahren gegen die USA angestrengt. Zwei von diesen Verfahren hat die EU jüngst in Genf gewonnen, berichtet jetzt der DBV. In dem einen Panel-Verfahren handele es sich um die restriktiven Importquoten für Weizen-Gluten aus der EU, infolgedessen die EU-Exporte um 40 Prozent zurückgedrängt worden seien. Im anderen Verfahren habe die EU bei Antidumpingzöllen für britischen Stahl obsiegt. Ein Handelsstreit zwischen der EU und den USA, der jüngst verstärkt ausgetragen werde, beziehe sich auf die einseitigen Exportbeihilfen bzw. Steuervergünstigungen für rein amerikanische Unternehmen. Dies sei ein Verstoß gegen WTO-Regeln.
Falls die USA in den Fällen, die von der WTO als regelwidrig beurteilt worden sind, die handelshemmenden Maßnahmen nicht abstellt, kann sich die EU von der WTO ihrerseits Beschränkungen von amerikanischen Importen in bestimmter Höhe festlegen lassen, so der Deutsche Bauernverband.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer anstehenden weiteren Verhandlungsrunde zur Liberalisierung des Welthandels sei es wichtig, die aktuellen Missstände in den Handelsbeziehungen aufzuzeigen und zu problematisieren. Bevor hier weitergehende Schritte eingeleitet werden, sei es vordringlich, bestehende Regeln zu respektieren. Insofern unterstütze der DBV hier eine unnachgiebige Haltung der EU-Kommission gegenüber den USA.
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