Pressemitteilung | UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

UVN zur Pflegekammer: Nutzloses Bürokratiemonster auf Kosten der Pflegekräfte

(Hannover) - Anlässlich des Beschlusses des Niedersächsischen Landtags zur Einrichtung einer Pflegekammer sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

"Es gab lange kein Thema mehr, bei dem sich die Sozialpartner so einig waren. Seit Beginn der Diskussion sprechen sich die UVN, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) gegen eine Pflegekammer aus. Sie sind sich einig, eine neue Kammer kann die Herausforderungen in der Pflege nicht bewältigen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Schaffung einer Pflegekammer ignoriert der Landtag den Rat seiner eigenen Juristen. In ihrem Gutachten hatten die Hausjuristen Zweifel an der Angemessenheit einer Kammergründung und der geplanten Zwangsmitgliedschaft für alle Pflegekräfte angemeldet. Im Vergleich zu anderen Berufskammern wird die Pflegekammer nur wenige hoheitliche Aufgaben übernehmen. So ist beispielsweise die Altersversorgung für Pflegekräfte, anders als in anderen Kammersystemen, in diesem Fall nicht vorgesehen. Tarifpolitische Fragen und Tarifverhandlungen sind ebenfalls nicht Aufgabe der neuen Kammer, sondern werden weiterhin von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgedeckt.

Die Errichtung dieser neuen Behörde ist eine unsinnige Verschwendung von Steuergeldern. Allein die Erstausstattung der Kammer kostet das Land Niedersachsen 4,8 Millionen Euro. Hinzu kommen jährlich 3,7 Millionen Euro Personalkosten, für die die Pflegekräfte mit ihrem hart verdienten Geld aufkommen müssen. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer können sie sich der Bürokratie nicht entziehen."

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Catharina Herrmann-Daues, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 36, 30175 Hannover Telefon: (0511) 85050, Fax: (0511) 8505268

(cl)

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