Pressemitteilung | UVN UnternehmerverbÀnde Niedersachsen e.V.

UVN zur Stechuhr-Pflicht: "SchildbĂŒrgerstreich aus BrĂŒssel" / Entscheidung des EuGH dreht die Uhr um Jahrzehnte zurĂŒck

(Hannover) - Die Richter am EuGH sind der Auffassung, dass die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollstĂ€ndigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Zur EuGH-Entscheidung sagt Dr. Volker MĂŒller, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der UnternehmerverbĂ€nde Niedersachsen e.V. (UVN): "Man reibt sich verwundert die Augen: Das ist ein SchildbĂŒrgerstreich aus BrĂŒssel. Die Stechuhr glaubten wir auf dem Weg des Aussterbens. Modern und zeitgemĂ€ĂŸ fĂŒr die Arbeitswelt 4.0 sind Vertrauensarbeitszeit und Home Office - insgesamt flexibles Arbeiten.

Der EuGH dreht hier die Uhr um Jahrzehnte zurĂŒck. Auf die Unternehmen kommt nach der Datenschutzgrundverordnung nun ein neuer BĂŒrokratie-Tsunami zu. Da dies halbwegs ertragbar nur digital gelöst werden kann, werden wir den BeschĂ€ftigtendatenschutz neu diskutieren mĂŒssen. Niemand will das glĂ€serne Unternehmen und auch nicht den glĂ€sernen Arbeitnehmer."

Quelle und Kontaktadresse:
UVN UnternehmerverbÀnde Niedersachsen e.V. Erik von Hoerschelmann, Pressesprecher Schiffgraben 36, 30175 Hannover Telefon: (0511) 85050, Fax: (0511) 8505268

(df)

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