Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

vbw kritisiert EU-Votum zu verschärften Sorgfaltspflichten

(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert anlässlich der laufenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission zur geplanten Wertschöpfungsketten-Richtlinie das Votum des Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. Die Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in die Pflicht zu nehmen.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Die Ausgestaltung im Sinne des EU-Rechtsausschusses würde zu einer Überlastung von Unternehmen führen. Eine durchgängige Kontrolle bei stark diversifizierten Wertschöpfungsketten ist so in der Praxis nicht umsetzbar. Es steht für uns außer Frage, dass die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards sichergestellt sein muss. Aber: Insbesondere von KMUs kann nicht verlangt werden, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu überwachen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie muss mindestens analog zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter erhöht werden. Der Vorstoß, nach Übergangsfristen, auch Unternehmen ab 250 Beschäftigten in den direkten Anwendungsbereich zu nehmen, ist klar abzulehnen."

Mit einer solchen praxisfernen Regulierung droht laut vbw ein Szenario, in dem Unternehmen aus Kostengründen und mit Blick auf das Risikomanagement die Zahl der Zulieferer reduzieren. "Es besteht die Gefahr eines Rückzugs aus ganzen Staaten, da Handelsbeziehungen zu manchen Ländern nahezu unmöglich werden. Mit einer Verlagerung der Lieferketten auf einige wenige Zulieferer helfen wir weder heimischen Unternehmen, noch verbessern wir die Menschenrechtssituation in den jeweiligen Staaten. Die Erfahrungen aus Pandemie und Ukraine-Krieg zeigt uns zudem: Wir brauchen künftig stärker diversifizierte Lieferketten, um die Störanfälligkeit zu reduzieren und die Resilienz zu steigern", so Brossardt.

Die vbw fordert auf der einen Seite Positivlisten, die Staaten umfassen, in denen ein hohes Niveau an gesetzlichen Standards besteht und die Rechtsdurchsetzung garantiert ist. Bei der Zusammenarbeit mit Zulieferern aus diesen Ländern sollen dann entsprechende Sorgfaltspflichten entfallen. Auf der anderen Seite muss es Negativlisten geben, die durch öffentliche Stellen in der EU erstellt werden und problematische Zulieferer auflisten. "Wir fordern eine Anpassung des EU-Richtlinienentwurfs hin zu mehr Praxistauglichkeit und zu weniger Bürokratie und Überregulierung", forderte Brossardt abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(mw)

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